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26.Mai
Das ist das Motto des Projekts „Erneuerbare Energien in der Region Sterngartl Gusental“. Die drei Auftaktveranstaltungen dazu finden an folgenden Terminen statt:
Mo, 19. Juni 2023 – 19.30 Uhr, Haus am Ring, Ringstraße 77, 4190 Bad Leonfelden Di, 20. Juni 2023 – 19.30 Uhr, Zoom Di, 4. Juli 2023 – 19.30 Uhr, Gusenhalle, Veitsdorfer Weg 10, 4210 Gallneukirchen
ANMELDUNG ZU DEN AUFTAKTVERANSTALTUNGEN „ERNEUERBARE ENERGIEN“ Leistbare und nachhaltige Energieversorgung ist ein wesentliches Thema unserer Zeit. Ziel des Projektes ist, lokale Stromerzeuger und Stromabnehmer zu vernetzten und Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG) zu gründen, um so den Austausch von Strom aus Sonne, Wind und Wasser für Privatpersonen, Gemeinden und Unternehmen zu ermöglichen.
Energiegemeinschaften stellen einen neuen Meilenstein für die österreichische Energiewirtschaft dar. Die Bevölkerung bekommt nun die Gelegenheit, Energie über die Grundstücksgrenze hinweg gemeinsam zu nutzen. Die Vorteile: proaktive Teilnahme an der Energiewende, Ausbau von dezentralen Energiesystemen, Genuss wirtschaftlicher Anreize und die Stärkung der regionalen Wertschöpfungskette.
Essentiellen Fragen werden bei diesem Projekt auf den Grund gegangen: Wie kann man sich bestmöglich zur EEG vernetzten? Welche Rahmenbedingungen braucht es dazu? Wie kann Preisstabilität ausgestaltet werden? Wie kann die Region organisatorisch unterstützend wirken? Wo könnten gemeinsam Anlagen errichtet werden?
In diesem Projekt sollen die regionalen Kräfte gebündelt werden, um strategisch den Ausbau der erneuerbaren Energieträger Photovoltaik, Wasserkraft und Windstrom voranzutreiben und die Energie-Autonomie der Region zu stärken.
Das Projekt wird von der LEADER-Region Sterngartl Gusental getragen und mit der Klima- und Energiemodellregion (KEM) und externen Experten umgesetzt.
28.Feb
im Zeitraum von Ende März / Anfang April bis Mitte August 2023 finden auf der B3 Donaustraße zwischen Abwinden und Mauthausen-Ufer Bauarbeiten mit erheblichen Auswirkungen auf den Verkehr statt.
Die Verkehrsführung wird unterteilt: Phase 1 – Einbahnregelung in Fahrtrichtung Perg, Umleitung in Fahrtrichtung Linz Phase 2 – Totalsperre der B3
Alle Details und die Verkehrsführung als Bilder zum Download finden Sie auf der Website des Landes Oberösterreich unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/283326.htm
Fotorecht: Land OÖ
Im September erwarten wir für das Schuljahr 2023/24 rund 20 Austauschschüler*innen aus aller Welt, die hier zur Schule gehen und bei ehrenamtlichen Gastfamilien wohnen werden. Nach diesen Gastfamilien mit Interesse an interkulturellem Austausch suchen wir gerade!
Unter gastfamilien.yfu.at finden Sie weitere Informationen zu unserem Gastfamilien- Programm. Über die Website kann auch unsere kostenlose Infomappe bestellt werden. Auf unserer Website können Sie außerdem auch bereits in den Kurzbeschreibungen der Austauschschüler*innen schmökern, die im September zu uns kommen werden. Detailliertere Informationen (und Fotos) zu den einzelnen Gastkindern erhalten Interessierte auf Anfrage.
15.Feb
Nun ist es soweit!
Nach vielen Jahren haben wir das neue Buch über die Geschichte, das Leben und die Kultur unserer Gemeinde in den Händen. Mit 7 Kapiteln und 300 Seiten erwartet Sie ein wahrer Schatz an Wissen und mit 300 besonderen Bildern und Fotos werden Sie garantiert beeindruckt sein.
Ein großer Dank geht an Autor Peter Grassnigg und Gerhard Haas, die tatkräftig an diesem Projekt mitgewirkt haben.
Das Buch wird ist absofort im Bürgerservice Stadtamt Steyregg und bei der Raiffeisenbank Steyregg für € 28,00 erhältlich.
02.Feb
Ab Mitte Februar 2023 werden im Gemeindegebiet von Steyregg unterirdische, aufgrabungsfreie Kanalsanierungsarbeiten durch die Fa. Quabus GmbH für die Steyregger Gemeindebevölkerung durchgeführt.
Die Arbeiten werden voraussichtlich bis November 2023 andauern. Sollten Sie in diesem Zeitraum einen Sanierungstrupp der Fa. Quabus GmbH in Ihrem Straßenzug wahrnehmen, ist mit vorübergehenden Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Selbstverständlich werden die jeweils betroffenen Anrainer:innen noch einmal gesondert verständigt.
Wir ersuchen unsere Bürger:innen, während dieser Arbeiten (Montag bis Freitag 07:30 Uhr – 19:00 Uhr) sparsam mit den häuslichen Abwässern (Geschirrspüler, Waschmaschine, Toilette, etc.) umzugehen.
25.Apr
Die Lärmschutzverordnung der Stadtgemeinde Steyregg besagt, dass der Betrieb und die Benützung von Elektrorasenmähern und Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren sowie sonstiger Garten- und Arbeitsgeräte wie z.B. Gartenfräsen, Vertikutiergeräte, Flymos, Motorsensen und Kreissägen, soweit diese Geräte tatsächlich Lärm verursachen und nicht im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden,
Diese Verordnung gilt in den Siedlungs- bzw. Dorfgebieten von Steyregg – der geltende Lärmschutzplan kann unter steyregg.at eingesehen werden. Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sind von dieser Verordnung ausgenommen, wir ersuchen jedoch trotzdem, deren Durchführung, wenn möglich auf andere Zeiten zu verlegen.
07.Apr
Ein Appell an die Vernunft
Liebe Steyreggerinnen und Steyregger!
Die erstmalige Umstellung betr. der Entsorgung des Kunststoff-Abfalles auf den gelben Sack ist zu diesem Zeitpunkt natürlich eine besondere Herausforderung. Doch wie die zahlreichen Beispiele in anderen Bezirken zeigt, kann dieses System sehr gut funktionieren, wenn alle zusammenhelfen.
Besonders in dieser für alle herausfordernden Zeit ist es für unser Personal eine zusätzliche Belastung, illegale Müllentsorgungen - sowohl vor dem ASZ als auch in den Sammelstellen oder in der Natur usw. - abholen und sortieren zu müssen. Wir appellieren eindringlich an die Vernunft: bitte nehmen Sie Abstand von illegalen Entsorgungen von Kunststoff- oder Restmüll, Grünschnitt sowie Bauschutt, Sperrmüll oder Entrümpelungen aller Art.
Der erste Abholtermin für den gelben Sack in Steyregg ist Montag, der 20. April 2020.
Die Abholung erfolgt zwischen Montag und Donnerstag, legen Sie Ihre gelben Säcke immer montags bis 6:00 Uhr an der jeweiligen Liegenschaftsgrenze bzw. auf Ihrem Restmülltonnenplatz bereit.
Weitere Informationen zum gelben Sack sowie die weiteren Abholtermine finden Sie unter diesem Link.
23.Mai
Wenn es zu einem Atem-Kreislauf-Stillstand kommt, ist rasche Hilfe ein wesentlicher Faktor – aus diesem Grund gibt es in Steyregg mehrere Defi-Standorte, die rund um die Uhr einen öffentlichen Zugang zu einem Defibrillator bieten:
• Gemeindeamt, Weissenwolffstraße 3 – direkt neben dem Lifteingang • Badesee Steyregg, Im Freizeitpark – beim Badesee-Kiosk • FF Steyregg, Weissenwolffstraße 14 – neben der Eingangstür • FF Lachstatt, Lachstatt 4 – neben der Eingangstür • KiGa Plesching, Im Meierhof 14 – neben der Eingangstür
Weiters verfügt auch die Bauakademie OÖ, Lachstatt 41 über einen Defi, der während der Öffnungszeiten zugänglich ist.
17.Apr
Aufgrund der gegebenen gesetzlichen Bestimmungen ist der Lichtraum über der Straße bis zu einer Höhe von 4,5m, bzw. auf Gehsteigen 2,2m vom angrenzenden Grundbesitzer von jeglichem Ast- und Strauchwerk freizuhalten. Dies gilt ebenso für öffentliche Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen (Straßenlaternen uä.).
Durch hereinragende Äste und Sträucher entstehen oft nicht nur die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Sichtbehinderungen, sondern leider auch immer wieder Schäden an Kraftfahrzeugen bzw. sind Fußgänger dazu gezwungen, vom Gehsteig auf die Fahrbahn auszuweichen.
Wir ersuchen daher dringend alle Grundbesitzer, in Fahrbahnen oder auf Gehsteige ragende Bäume und Sträucher im Sinne der Verkehrssicherheit zurückzuschneiden, aber auch bei etwaigen Neupflanzungen auf einen entsprechend großen Abstand zur Grundgrenze zu achten. Dieser Appell richtet sich auch an unsere Landwirte, deren Waldgrundstücke entlang von Güterwegen und Gemeindestraßen liegen.
09.Apr
Für Personen, die aufgrund einer Behinderung dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ist ein Parkraum freizuhalten. Diese Parkplätze sind durch das Verkehrszeichen "Halten und Parken verboten" in Verbindung mit einer Zusatztafel mit dem Behindertensymbol und dem Wort "ausgenommen" erkennbar.
Auf solchen Parkplätzen dürfen nur Fahrzeuge mit einem Parkausweis (Ausweis gemäß § 29b StVO) parken. Zuwiderrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden mit Geldstrafen belegt bzw. abgeschleppt.
10.Apr
Gemäß § 21 Abs 1 OÖ. Straßengesetz ist die Ableitung von privaten Dach- und sonstigen Oberflächenwässern wie zum Beispiel Brunnenüberwässern oder Drainagewässern auf öffentliches Gut (Straßen, Gehsteige, usw) verboten.
Leider werden immer wieder derartige Ausleitungen festgestellt, die vor allem in den Wintermonaten ein erhebliches Gefahrenpotential bergen. Wir ersuchen daher alle Hausbesitzer, derartige Ableitungen zu unterlassen und dieses Wasser auf eigenem Grund und Boden zur Versickerung zu bringen.
Es gibt aber auch andere Alternativen: nutzen Sie Dachwässer beispielsweise als Brauchwasser zur Bewässerung Ihres Gartens und schonen Sie dadurch unsere Trinkwasserreserven.
23.Apr
Leider müssen wir in letzter Zeit vermehrt feststellen, dass die Gehsteige/Gehwege und Radwege in Steyregg immer wieder als Parkstreifen benutzt werden. Dies passiert vor allem in der Linzer Straße (Gewerbegebiet) und auch entlang der L569 zwischen dem Kindergarten und dem Altstoffsammelzentrum.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist die Benützung – und somit auch das Halten und Parken – von/auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten. Ebenfalls verboten ist die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind.
Dadurch sind Radfahrer, Fußgänger & Co. immer wieder gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen, wobei oftmals gefährliche Situationen mit dem KFZ Verkehr entstehen. Wir appellieren daher an alle KFZ-Lenker: Versetzen Sie sich beim Parken immer auch in die Lage anderer VerkehrsteilnehmerInnen wie Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Kinderwagen oder auch Rollstuhlfahrer. Denn nur gemeinsam schaffen wir die Voraussetzungen für ein gutes Miteinander im Straßenverkehr!
04.Mai
eine Veranstaltung der Gesunden Gemeinde Steyregg
Werner Höretzeder und Robert Brandstetter waren früher selbst starke Raucher und haben seit 2004 in über 1000 Veranstaltungen über 10.000 Raucher*innen dabei unterstützt einen einfachen Weg zum Rauchstopp zu finden. Mit Langzeiterfolg und ganz ohne Verlustgefühl, wie sie betonen!
Eine kostenlose Informationsveranstaltung dazu findet am Datum: Mo, 12. Juni 2023, um 18:30 Uhr, in der Landesmusikschule Steyregg statt. Dauer, eine knappe Stunde.
Am Fr, 30. Juni 2023, um 14:00 Uhr findet in der Musikschule ein 6-stündiges Nichtraucherseminar statt.
Eine Anmeldung ist ab sofort (bis 2 Wochen vor der Veranstaltung) unter gemeindeservice@blauerdunst.at, oder persönlich, direkt nach der Infoveranstaltung möglich. Ein Sonderpreis von € 298,- inkl. 20% USt. pro Person wird für diesen Termin auch angeboten. (Paket 2 - Regulärer Preis € 354,-!) Zusätzlich gibt es einen Sozialtarif (Paket 3) um € 150,- Die große Kostenersparnis erfolgt ab dem Rauchstopp!
Alle weiteren Details gibt es bei der Informationsveranstaltung oder unter Tel: +43(0)681/ 20 588 537 direkt bei blauerDUNST.
30.Mär
Um private Haushalte bei der Bewältigung der steigenden Wohn- und Energiekosten zu unterstützen, gibt es – ergänzend zum bestehenden Oö. Heizkosten- und Energiekostenzuschuss 2022/23 – den neuen Oö. Wohn- und Energiekosten-Bonus für das Jahr 2023. Dieser kann einmalig von 3. April bis 30. Juni online beantragt werden. Insgesamt sind rund 45 Prozent aller Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher anspruchsberechtigt – das sind etwa 290.000 Haushalte.
Fördervoraussetzungen: - Hauptwohnsitz in Oberösterreich - Jahreshaushaltseinkommen bis 27.000 Euro (Einpersonenhaushalte) bzw. bis 65.000 Euro (Mehrpersonenhaushalte)
Weitere Informationen und Beantragung (ab 3. April 2023) unter ooe.gv.at/energiekostenbonus
Sollte kein Online-Zugang möglich sein und/oder nicht auf die Unterstützung von Verwandten oder Vereinen zurückgegriffen werden können, wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice der Gemeinde.
20.Apr
ACHTUNG: Mit Ende April wird dieser Service seitens der BH UU eingestellt. Wir bitten um Verständnis.
20.Dez
Ab 2024 werden Altpapiertonnen bei Ihrem Haushalt eingeführt.
03.Nov
Ab Montag, 7. November 2022 beginnen in der Pfenningbergsiedlung (siehe beil. Lageplan) die Modernisierungsarbeiten an der bestehenden Straßenbeleuchtung. Dabei kann es zu kurzfristigen Verkehrsbehinderungen und kleineren Straßensperren kommen. Wir ersuchen um Verständnis!
20.Jul
Bei den vergangenen Unwettern wurden zahlreiche Photovoltaik-Module zerstört. Defekte oder beschädigte PV-Module können entweder bei der Firma, die die Module austauscht, oder kostenpflichtig in folgenden Altstoffsammelzentren abgegeben werden:
• ASZ Hellmonsödt: +43 7215 3426 • ASZ Lichtenberg: +43 7239 20141 • ASZ Walding: +43 7234 84780
Um auch eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen, bitten wir sich vor der Anlieferung im jeweiligen ASZ zu erkundigen welche PV-Module entgegengenommen werden und wie diese anzuliefern sind.
09.Nov
Appell an alle Straßenbenützer - Entfernung von Absperrungen
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass unsere begründeten Straßensperren ignoriert und Absperrungen widerrechtlich entfernt werden.
Absperrungen schützen und sichern - daher bitte nicht einfach entfernen & befahren, sondern beachten und ein bisschen Geduld haben!
VIELEN DANK für Ihr/Euer Verständnis!
Abfallordnung ab 01.01.2024
Abfallgebührenordnung ab 01.01.2024
Kundmachung Bauverhandlung 02.06.2023
Kundmachung Gemeinderat 06.06.2023
Verlautbarung Volksbegehren Juni 2023
Verlautbarung Volksbegehren Juni Nr. 2
Richtwerte für Verbiss- und Fegeschäden im Wald Zeitlohnindex 2023
Redaktion und Layout Petra Gschwandtner:
Beiträge zum Amtsblatt übermittelns Sie bitte an: amtsblatt@steyregg.at; 0732 / 640 155-62
Inhaltliche Verantwortung: Bürgermeister Gerhard Hintringer
Redaktionsschlüsse der nächsten Zeitungen 23.06.2023 22.09.2023 03.11.2023 01.12.2023
Amtsblatt 2023 - Folge 2
Amtsblatt 2023 - Folge 1
Amtsblatt 2022 - Folge 6
Amtsblatt 2022 - Folge 5
Amtsblatt 2022 - Folge 4
Amtsblatt 2022 - Folge 3
Amtsblatt 2022 - Folge 2
Amtsblatt 2022 - Folge 1
Amtsblatt 2021 - Folge 6
Amtsblatt 2021 - Folge 5
Amtsblatt 2021 - Folge 4
Amtsblatt 2021 - Folge 3
Amtsblatt 2021 - Folge 2
Amtsblatt 2021 - Folge 1
Amtsblatt 2020 - Folge 6
Amtsblatt 2020 - Folge 5
Amtsblatt 2020 - Folge 4
Amtsblatt 2020 - Folge 3
Amtsblatt 2020 - Folge 2
Amtsblatt 2020 - Folge 1
Amtsblatt 2019 - Folge 6
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Amtsblatt 2019 - Folge 4
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Amtsblatt 2018 - Folge 7
Amtsblatt 2018 - Folge 6
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Amtsblatt 2018 - Folge 1
Amtsblatt 2017 - Folge 7
Amtsblatt 2017 - Folge 6
Amtsblatt 2017 - Folge 5
Amtsblatt 2017 - Folge 4
Amtsblatt 2017 - Folge 3
Amtsblatt 2017 - Folge 2
Amtsblatt 2017 - Folge 1
Amtsblatt 2016 - Folge 8
Waldbrandschutz-Verordnung 2022
Abfallgebührenverordnung
Abfallordnung
Freizeitwohnungspauschale
Hundemitnahme Verbot der Mitnahme Pleschinger See
Kanalgebührenverordnung
Kanalverordnung
Lustbarkeitsabgabeverordnung
Lärmschutzverordnung - Pläne liegen zur Einsicht am Stadtamt auf!
Grillverbot Pleschinger See - Ortspolizeiliche VO
Wassergebührenverordnung
Wasserleitungsordnung
Verordnung über die Sitzungsgelder 2021-2026
Verkehrsmaßnahmen Steyregg
Verordnung emissionsmindernde Maßnahmen Steyregg
Dieses Bundesgesetz regelt insbesondere die Verfahren zur Beschaffung von Leistungen (Vergabeverfahren) im öffentlichen Bereich, das sind die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie die Durchführung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber und die Vergabe von bestimmten Bau- und Dienstleistungsaufträgen, die nicht von öffentlichen Auftraggebern vergeben, aber von diesen subventioniert werden.