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03.Feb
zur aktuellen Schneewarnung wird mitgeteilt:
Gefahrenlage: Eine kräftige Nordwestströmung bringt bis Montag feuchte Luft vom Nordatlantik nach Österreich. An der Alpennordseite und am Alpenhauptkamm schneit es in mehreren Staffeln in Summe ergiebig. Durch starken bis stürmischen Wind erhöht sich das Gefahrenpotential.
Zeitraum der Niederschlagsperiode: Am Nachmittag und in der kommenden Nacht schneit es vor allem im Salzkammergut und in der Region Pyhrn Eisenwurzen anhaltend und in Summe ergiebig. Morgen macht der Niederschlag tagsüber Pausen, Schneefall und Schneeregen gehen bis in eine Seehöhe von etwa 700 m in Regen über. In der Nacht auf Samstag bis in den Samstagvormittag hinein folgt eine weitere Staffel mit ergiebigem Schneefall. Vom Sonntagabend bis Montagmorgen schneit es weiter ergiebig, wobei der Niederschlag zu Beginn noch als Regen oder Schneeregen fallen wird. Der Schnee wird durch starken bis stürmischen West- bis Nordwestwind sehr unterschiedlich abgelagert und verweht.
Betroffene Bereiche: Orange Warnung: In höheren Lagen des südlichen Berglands in den Bezirken Steyr Land, Kirchdorf, Gmunden und Vöcklabruck ab einer Seehöhe von etwa 600 m gibt es durch den starken Schneefall und den starken Wind ein großes Gefahrenpotential.
Gelbe Warnung: Am Alpenrand und in den Tälern des südlichen Berglands führen Schneefall und Wind zu Problemen vor allem im Verkehr.
Erwartete mögliche Auswirkungen: In Zonen mit „oranger Warnung“: Achtung: Erhöhte Unfallgefahr auf schneeglatten und nicht ausreichend geräumten Straßen. Verschlechterung der Passierbarkeit von Straßen, speziell höher gelegener sowie ganzjährig geöffneter Passstraßen. Behinderung des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs, mit Verzögerungen ist zu rechnen. Gefahr von Schneebruch bei Nassschnee: Größere Äste können abbrechen, Strommasten und Stromleitungen können beschädigt werden. Erhöhte Gefahr von kleineren Lawinenabgängen auf neuralgische Verkehrswege. Erhöhte Gefahr von Dachlawinen.
Hinweise für den Warnfall orange: Nicht notwendige Autofahrten vermeiden. Die Gefahr von Dachlawinen beachten. Alleen, Parks mit Baumbestand und Wälder meiden. Informationen über die aktuelle Verkehrslage einholen. Lawinenlageberichte beachten. Vorkehrungen für möglichen Stromausfall treffen. Anweisungen der zuständigen Behörden beachten und Warnungen ernst nehmen.
Details zur Warnung: https://warnungen.zamg.at
02.Feb
Ab Mitte Februar 2023 werden im Gemeindegebiet von Steyregg unterirdische, aufgrabungsfreie Kanalsanierungsarbeiten durch die Fa. Quabus GmbH für die Steyregger Gemeindebevölkerung durchgeführt.
Die Arbeiten werden voraussichtlich bis November 2023 andauern. Sollten Sie in diesem Zeitraum einen Sanierungstrupp der Fa. Quabus GmbH in Ihrem Straßenzug wahrnehmen, ist mit vorübergehenden Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Selbstverständlich werden die jeweils betroffenen Anrainer:innen noch einmal gesondert verständigt.
Wir ersuchen unsere Bürger:innen, während dieser Arbeiten (Montag bis Freitag 07:30 Uhr – 19:00 Uhr) sparsam mit den häuslichen Abwässern (Geschirrspüler, Waschmaschine, Toilette, etc.) umzugehen.
Gefahrenlage: Eine Nordwest- bis Nordströmung bringt bis voraussichtlich Dienstag feuchte Luft an die Alpen. In den Nordstaulagen der Alpen schneit es dadurch häufig, zum Teil stark und in Summe ergiebig. Durch starken Wind aus westlicher bis nördlicher Richtung wird der Schnee sehr unterschiedlich abgelagert und verweht.
Zeitraum der Niederschlagsperiode: In der Nacht legt der Schneefall in den Nordstaulagen der Alpen zu. Morgen und in der Nacht auf Freitag schneit es anhaltend mäßig stark bis stark. Am Freitag lässt der Schneefall nach. Weiteres Schneefallereignisse zeichnen sich für die Nacht auf Samstag bis Samstagmittags und von Sonntag bis Montag ab.
Betroffene Bereiche: Orange Warnung: In den Nordstaulagen der Alpen, vor allem im Salzkammergut und in höheren Lagen der Region Pyhrn Eisenwurzen werden bis Freitagfrüh bis zu 50 cm Neuschnee erwartet. Bis über das Wochenende hinaus kann es lokal über einen Meter Neuschnee geben. Gelbe Warnung: Am Alpenrand mischt sich zum Teil Regen zum Schnee, zudem ist die Niederschlagsmenge geringen. Trotzdem kommt auch am Alpenrand einiges an Neuschnee auf uns zu. Kälter wird es ab Sonntag, dadurch kann es dann in Folge zu Problemen kommen.
Erwartete mögliche Auswirkungen: In Zonen mit „oranger Warnung“: Achtung: Erhöhte Unfallgefahr auf schneeglatten und nicht ausreichend geräumten Straßen. Verschlechterung der Passierbarkeit von Straßen, speziell höher gelegener Straßen. Behinderung des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs, mit Verzögerungen ist zu rechnen. Gefahr von Schneebruch bei Nassschnee: Größere Äste können abbrechen, vereinzelt können Bäume durch die Schneelast und den starken Wind umstürzen, Strommasten und Stromleitungen können beschädigt werden. Erhöhte Gefahr von kleineren Lawinenabgängen auf neuralgische Verkehrswege. Erhöhte Gefahr von Dachlawinen.
30.Jan
Die Krabbelstuben- und Kindergarten Einschreibung für das Betreuungsjahr 2023/2024 findet von Montag 13.Februar 2023 bis einschl. Freitag 17.Februar 2023 im Kindergarten bzw. der Krabbelstube Steyregg, Fischergasse 6, 4221 Steyregg statt.
Falls Sie noch nicht vorgemerkt sind und einen Betreuungsplatz brauchen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin, um einen Vormerkbogen auszufüllen.
Fr. Marecek Krabb.Leitung: 0676 4884 609 KS416105@pfarrcaritas-kita.at Fr. Kralka KiGA Leitung: 0676 4884 610 KG416236@pfarrcaritas-kita.at
21.Jul
Derzeit kann eine tägliche Neubekanntgabe nicht gewährleistet werden. Wir bitten um Verständnis.
20.Dez
Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss bzw. Energiekostenzuschuss läuft vom 2. Jänner 2023 bis zum 28. April 2023.
Bitte das Formular persönlich mit dem Jahreslohnzettel 2022 an
Frau Gloria Rauscher
Stadtamt Steyregg
Weissenwolffstraße 3
4221 Steyregg
(Tel: 0732/640155-68) übergeben.
10.Jan
Seit Jahresende 2022 wurden mehrere Fälle von Geflügelpest (HPAI, Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) bei Wildvögeln in Niederösterreich und Wien festgestellt. In Europa ist die Vogelgrippe sehr präsent und hat in zahlreichen Ländern zu großen Verlusten in Geflügelbetrieben geführt. Besonders für Puten und Hühner ist die Geflügelpest sehr bedrohlich. Enten und Gänse können sich auch infizieren, zeigen aber oft keine Symptome und spielen somit in der Verbreitung der Krankheit eine wesentliche Rolle. Auch heimische Wildvögel, allen voran Wildenten und -gänse, tragen zur Ausbreitung des Virus bei.
Im beiliegenden Flugblatt erhalten Sie alle Informationen zur Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter im gesamten Bezirk Urfahr Umgebung.
07.Apr
Ein Appell an die Vernunft
Liebe Steyreggerinnen und Steyregger!
Die erstmalige Umstellung betr. der Entsorgung des Kunststoff-Abfalles auf den gelben Sack ist zu diesem Zeitpunkt natürlich eine besondere Herausforderung. Doch wie die zahlreichen Beispiele in anderen Bezirken zeigt, kann dieses System sehr gut funktionieren, wenn alle zusammenhelfen.
Besonders in dieser für alle herausfordernden Zeit ist es für unser Personal eine zusätzliche Belastung, illegale Müllentsorgungen - sowohl vor dem ASZ als auch in den Sammelstellen oder in der Natur usw. - abholen und sortieren zu müssen. Wir appellieren eindringlich an die Vernunft: bitte nehmen Sie Abstand von illegalen Entsorgungen von Kunststoff- oder Restmüll, Grünschnitt sowie Bauschutt, Sperrmüll oder Entrümpelungen aller Art.
Der erste Abholtermin für den gelben Sack in Steyregg ist Montag, der 20. April 2020.
Die Abholung erfolgt zwischen Montag und Donnerstag, legen Sie Ihre gelben Säcke immer montags bis 6:00 Uhr an der jeweiligen Liegenschaftsgrenze bzw. auf Ihrem Restmülltonnenplatz bereit.
Weitere Informationen zum gelben Sack sowie die weiteren Abholtermine finden Sie unter diesem Link.
23.Mai
Wenn es zu einem Atem-Kreislauf-Stillstand kommt, ist rasche Hilfe ein wesentlicher Faktor – aus diesem Grund gibt es in Steyregg mehrere Defi-Standorte, die rund um die Uhr einen öffentlichen Zugang zu einem Defibrillator bieten:
• Gemeindeamt, Weissenwolffstraße 3 – direkt neben dem Lifteingang • Badesee Steyregg, Im Freizeitpark – beim Badesee-Kiosk • FF Steyregg, Weissenwolffstraße 14 – neben der Eingangstür • FF Lachstatt, Lachstatt 4 – neben der Eingangstür • KiGa Plesching, Im Meierhof 14 – neben der Eingangstür
Weiters verfügt auch die Bauakademie OÖ, Lachstatt 41 über einen Defi, der während der Öffnungszeiten zugänglich ist.
17.Apr
Aufgrund der gegebenen gesetzlichen Bestimmungen ist der Lichtraum über der Straße bis zu einer Höhe von 4,5m, bzw. auf Gehsteigen 2,2m vom angrenzenden Grundbesitzer von jeglichem Ast- und Strauchwerk freizuhalten. Dies gilt ebenso für öffentliche Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen (Straßenlaternen uä.).
Durch hereinragende Äste und Sträucher entstehen oft nicht nur die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Sichtbehinderungen, sondern leider auch immer wieder Schäden an Kraftfahrzeugen bzw. sind Fußgänger dazu gezwungen, vom Gehsteig auf die Fahrbahn auszuweichen.
Wir ersuchen daher dringend alle Grundbesitzer, in Fahrbahnen oder auf Gehsteige ragende Bäume und Sträucher im Sinne der Verkehrssicherheit zurückzuschneiden, aber auch bei etwaigen Neupflanzungen auf einen entsprechend großen Abstand zur Grundgrenze zu achten. Dieser Appell richtet sich auch an unsere Landwirte, deren Waldgrundstücke entlang von Güterwegen und Gemeindestraßen liegen.
09.Apr
Für Personen, die aufgrund einer Behinderung dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ist ein Parkraum freizuhalten. Diese Parkplätze sind durch das Verkehrszeichen "Halten und Parken verboten" in Verbindung mit einer Zusatztafel mit dem Behindertensymbol und dem Wort "ausgenommen" erkennbar.
Auf solchen Parkplätzen dürfen nur Fahrzeuge mit einem Parkausweis (Ausweis gemäß § 29b StVO) parken. Zuwiderrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden mit Geldstrafen belegt bzw. abgeschleppt.
10.Apr
Gemäß § 21 Abs 1 OÖ. Straßengesetz ist die Ableitung von privaten Dach- und sonstigen Oberflächenwässern wie zum Beispiel Brunnenüberwässern oder Drainagewässern auf öffentliches Gut (Straßen, Gehsteige, usw) verboten.
Leider werden immer wieder derartige Ausleitungen festgestellt, die vor allem in den Wintermonaten ein erhebliches Gefahrenpotential bergen. Wir ersuchen daher alle Hausbesitzer, derartige Ableitungen zu unterlassen und dieses Wasser auf eigenem Grund und Boden zur Versickerung zu bringen.
Es gibt aber auch andere Alternativen: nutzen Sie Dachwässer beispielsweise als Brauchwasser zur Bewässerung Ihres Gartens und schonen Sie dadurch unsere Trinkwasserreserven.
23.Apr
Leider müssen wir in letzter Zeit vermehrt feststellen, dass die Gehsteige/Gehwege und Radwege in Steyregg immer wieder als Parkstreifen benutzt werden. Dies passiert vor allem in der Linzer Straße (Gewerbegebiet) und auch entlang der L569 zwischen dem Kindergarten und dem Altstoffsammelzentrum.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist die Benützung – und somit auch das Halten und Parken – von/auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten. Ebenfalls verboten ist die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind.
Dadurch sind Radfahrer, Fußgänger & Co. immer wieder gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen, wobei oftmals gefährliche Situationen mit dem KFZ Verkehr entstehen. Wir appellieren daher an alle KFZ-Lenker: Versetzen Sie sich beim Parken immer auch in die Lage anderer VerkehrsteilnehmerInnen wie Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Kinderwagen oder auch Rollstuhlfahrer. Denn nur gemeinsam schaffen wir die Voraussetzungen für ein gutes Miteinander im Straßenverkehr!
Ab 2024 werden Altpapiertonnen bei Ihrem Haushalt eingeführt.
26.Nov
Vorsicht bei winterlichen Fahrverhältnissen!
Auch heuer möchten wir wieder um Vorsicht im Straßenverkehr bei winterlichen Fahrverhältnissen ersuchen. Neben der entsprechenden Ausrüstung (Winterreifen, ev. Schneeketten, Frostschutz, etc.) ist eine angepasste Geschwindigkeit ebenso wichtig wie der entsprechende Abstand zum vorderen Fahrzeug sowie eine vorausschauende und überlegte Fahrweise.
Bitte auch nicht auf die Gehsteigräumung, bzw. die damit verbundenen Anrainerpflichten gemäß § 93 StVO vergessen. Innerhalb des Ortsgebietes sind die Liegenschaftseigentümer für die Räumung und Streuung des angrenzenden Gehsteiges bzw. einem 1m breiten Streifen auf der Straße (wenn kein Gehsteig vorhanden) in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr zuständig. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Verpflichtungen auch dann bestehen, wenn die Gemeinde aus arbeitstechnischen Gründen eine Liegenschaft "mitbetreut", dh. eine „stillschweigende Übung“ i.S. des § 863 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das Ablagern von Schnee auf der Straße ist verboten – bei Unfällen kann hierdurch eine Mithaftung entstehen.
Um einen reibungslosen Winterdienst gewährleisten zu können, ersuchen wir vor allem die Autofahrer (auch in der Nacht) so zu parken, dass eine Durchführung des Winterdienstes möglich und machbar bleibt. Dabei ist zu beachten, dass die Räumfahrzeuge und vor allem der Schneepflug breiter sind, als übliche PKW’s. Es kommt leider immer wieder vor, dass ganze Straßenzüge nicht geräumt und gestreut werden können, weil die Zufahrt bzw. das Umkehren des Räumdienstes durch parkende Autos behindert wird.
In diesem Fall kann seitens der Stadtgemeinde Steyregg bzw. den Winterdienst-Unternehmen keine Haftung bei Schadensfällen übernommen werden! Weiters behält sich die Stadtgemeinde Steyregg aufgrund von Begebenheiten in der Vergangenheit vor, derartige Behinderungen auch anzuzeigen.
Wir werden uns auch in dieser Winterdienstsaison bemühen, den erforderlichen Winterdienst so rasch und effizient wie möglich durchzuführen, ersuchen aber auch Ihrerseits um Ihr Verständnis, um Eigeninitiative und Mithilfe. Gemeinsam mit „unseren“ Unternehmen und dem engagierten Team unseres Bauhofes wünschen wir Ihnen für den Winter 2021/2022 eine sichere Fahrt!
03.Nov
Ab Montag, 7. November 2022 beginnen in der Pfenningbergsiedlung (siehe beil. Lageplan) die Modernisierungsarbeiten an der bestehenden Straßenbeleuchtung. Dabei kann es zu kurzfristigen Verkehrsbehinderungen und kleineren Straßensperren kommen. Wir ersuchen um Verständnis!
20.Jul
Bei den vergangenen Unwettern wurden zahlreiche Photovoltaik-Module zerstört. Defekte oder beschädigte PV-Module können entweder bei der Firma, die die Module austauscht, oder kostenpflichtig in folgenden Altstoffsammelzentren abgegeben werden:
• ASZ Hellmonsödt: +43 7215 3426 • ASZ Lichtenberg: +43 7239 20141 • ASZ Walding: +43 7234 84780
Um auch eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen, bitten wir sich vor der Anlieferung im jeweiligen ASZ zu erkundigen welche PV-Module entgegengenommen werden und wie diese anzuliefern sind.
09.Nov
Appell an alle Straßenbenützer - Entfernung von Absperrungen
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass unsere begründeten Straßensperren ignoriert und Absperrungen widerrechtlich entfernt werden.
Absperrungen schützen und sichern - daher bitte nicht einfach entfernen & befahren, sondern beachten und ein bisschen Geduld haben!
VIELEN DANK für Ihr/Euer Verständnis!
Verlautbarung Volksbegehren Juni 2023
Verlautbarung Volksbegehren April 2023/2
Verlautbarung Volksbegehren April 2023/1
Verlautbarung Volksbegehren April 2023
Kundmachung Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz - Risikoobjekte
Kundmachung GR-Wahl, Mandatsverteilung
Bauverhandlung 36/5 KG Pulgarn 25.1.23
Redaktion und Layout Petra Gschwandtner; amtsblatt@steyregg.at; 0732 / 640 155-62
Inhaltliche Verantwortung Bürgermeister Gerhard Hintringer
Redaktionsschlüsse der nächsten Zeitungen 17.03.2023 05.05.2023 23.06.2023 22.09.2023 03.11.2023 01.12.2023
Amtsblatt 2022 - Folge 6
Amtsblatt 2022 - Folge 5
Amtsblatt 2022 - Folge 4
Amtsblatt 2022 - Folge 3
Amtsblatt 2022 - Folge 2
Amtsblatt 2022 - Folge 1
Amtsblatt 2021 - Folge 6
Amtsblatt 2021 - Folge 5
Amtsblatt 2021 - Folge 4
Amtsblatt 2021 - Folge 3
Amtsblatt 2021 - Folge 2
Amtsblatt 2021 - Folge 1
Amtsblatt 2020 - Folge 6
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Amtsblatt 2020 - Folge 3
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Amtsblatt 2020 - Folge 1
Amtsblatt 2019 - Folge 6
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Amtsblatt 2019 - Folge 1
Amtsblatt 2018 - Folge 7
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Amtsblatt 2018 - Folge 1
Amtsblatt 2017 - Folge 7
Amtsblatt 2017 - Folge 6
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Amtsblatt 2017 - Folge 4
Amtsblatt 2017 - Folge 3
Amtsblatt 2017 - Folge 2
Amtsblatt 2017 - Folge 1
Amtsblatt 2016 - Folge 8
Waldbrandschutz-Verordnung 2022
Abfallgebührenverordnung
Abfallordnung
Freizeitwohnungspauschale
Hundemitnahme Verbot der Mitnahme Pleschinger See
Kanalgebührenverordnung
Kanalverordnung
Lustbarkeitsabgabeverordnung
Lärmschutzverordnung - Pläne liegen zur Einsicht am Stadtamt auf!
Grillverbot Pleschinger See - Ortspolizeiliche VO
Wassergebührenverordnung
Wasserleitungsordnung
Verordnung über die Sitzungsgelder 2021-2026
Verkehrsmaßnahmen Steyregg
Verordnung emissionsmindernde Maßnahmen Steyregg
Dieses Bundesgesetz regelt insbesondere die Verfahren zur Beschaffung von Leistungen (Vergabeverfahren) im öffentlichen Bereich, das sind die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie die Durchführung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber und die Vergabe von bestimmten Bau- und Dienstleistungsaufträgen, die nicht von öffentlichen Auftraggebern vergeben, aber von diesen subventioniert werden.