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Das Stadtamt Steyregg investiert erneut in die Elektromobilität. Zu den bereits vorhandenen E-Ladesäulen gesellen sich nun weitere Ladestationen bei der „Shopping Meile Steyregg“.
Elektrofahrzeuge können hier künftig über 4 HPC (High Performance Charging = Schnellladestation) mit einer Ladeleistung von bis zu 150 kW und 2 AC (Wechselstrom = reguläres laden) mit einer Ladeleistung von bis zu 22 kW aufgeladen werden.
Die neuen E-Ladestationen wurden nun offiziell in Betrieb genommen, verfügen über eine Überdachung als Bediener- und Witterungsschutz, eine Sitzgelegenheit und ein Mistkübel sind natürlich auch gleich angrenzend. Im Fokus steht die bargeldlose Zahlung via Bankomatkarte und die transparente kWh-Abrechnung.
Wir haben nun insgesamt schon 7 Standorte in Steyregg mit E-Ladestationen:
Unser Bauhof hat einen neuen Mercedes Sprinter als Transportfahrzeug und Arbeitsmaschine erhalten. Das Fahrzeug ersetzt den Nissan Pickup, der nach fast 15 Jahren treuem Einsatz in die wohlverdiente Pension geschickt werden kann. Dank des Allradgetriebes und dem 3-Seiten-Kipper eigent sich das Fahrzeug perfekt für die zahlreichen Aufgaben in der Ortsbildpflege, den diversen Mäharbeiten und Pflegearbeiten sowie für Transportarbeiten aller Art. Unsere Kollegen vom Bauhof freuen sich über die zeitgemäße und auch mitarbeiterfreundliche, fahrbare Unterstützung!
Ab Montag, 11. September 2023 beginnen die Bauarbeiten für die Sanierung des Güterweges Holzwinden, Abschnitt Reisinger, beginnend bei der Kreuzung (Trafo) bis zur Gemeindegrenzen Steyregg/Unterreichenbach (Gemeinde Engerwitzdorf).
Es kann je nach Art der Arbeiten zu Verkehrsbehinderungen und auch Straßensperren kommen. Wir ersuchen daher, den Abschnitt nach Möglichkeit großräumig zu umfahren.
Liebe Steyreggerinnen und Steyregger - wir möchten Sie über folgendes informieren:
im Büro des Gehörlosenverbandes Oberösterreich häufen sich derzeit Anrufe mit Berichten von betrügerischen Sammlungen auf Parkplätzen vor Supermärkten etc. im Namen des Gehörlosenverbandes. Es handelt sich hierbei um Betrug!
Gehörlose Menschen, die legal im Namen des Gehörlosenverbandes sammeln, niemals auf Parkplätzen etc. sammeln, sondern laut Gesetz nur von Haus zu Haus gehen und um Spenden bitten dürfen. Sie sind stets mit einem Sammlungsausweis, einer Legitimation, einer durchnummerierten Sammelliste und einer Kopie des Bescheides der oö. Landesregierung ausgestattet.
Wenn jemand auf Parkplätzen etc. um eine Spende gebeten wird, handelt es sich höchstwahrscheinlich um Betrug. Bitte umgehend die Polizei informieren und angeben, wo sich die sammelnde Person derzeit aufhält.
Für Rückfragen können Sie den OÖ. Gehörlosenverband unter 0699/16512190 (Montag bis Donnerstag vormittags) oder office@gehoerlos-ooe.at kontaktieren.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
27.Jul
Leider werden immer wieder vor dem Altstoffsammelzentrum in Steyregg (zwischen Ausfahrtstor, Behälter der Tierkörperverwertung u. Glascontainern) illegale Ablagerungen verschiedenster Abfälle vorgefunden.
Beinahe schon jede Woche werden Sachgegenstände, gelbe Säcke, Restabfallsäcke und sogar Sperrmüll vor den Toren des Sammelzentrums einfach achtlos abgelagert. Auch wenn Gegenstände für die ReVitalsammlung gedacht sind, ersucht der Bezirksabfallverband Urfahr-Umgebung, diese wiederverwendbaren Wertsachen sowie die genannten Altstoffe, während den Öffnungszeiten von
Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Samstag 8.00 – 12.00 Uhr
im Altstoffsammelzentrum, Linzer Straße 50, 4221 Steyregg abzugeben. Das Abstellen jeglicher Abfälle und das Abstellen von Wert- und Sachgegenständen ist strengstens verboten und ist einer illegalen Müllablagerung (Straftat) gleichzustellen.
Durch die ständigen Verschmutzungen vor dem Altstoffsammelzentrum entstehen der Stadtgemeinde Steyregg sehr hohe Kosten durch Stundenaufwand des Bauhofpersonals sowie Entsorgungskosten des Mülls, die aus Ihren Steuergeldern finanziert werden müssen!
Werden Hinweise auf den/die Verursacher einer illegalen Müllablagerungen gefunden, wird die Stadtgemeinde Steyregg dieses Vergehen bei der Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige bringen!!
18.Jul
Das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass sämtliche Abfallkosten in eine Abfallgebühr eingerechnet werden müssen. Diese einheitliche Abfallgebühr wird in Steyregg mit 01.01.2024 eingeführt. Somit wird es keine gesonderte Biomüllgebühr mehr geben. Haushalte, welche bisher nicht an den Biomüll angeschlossen wurden, erhielten bereits diese Information. Da es trotz dieses Schreibens einige Unklarheiten gibt werden hier nochmals einige Fragen klargestellt:
• Muss die Biomülltonne genommen werden? Nein, grundsätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung vorzunehmen bzw. für Haushalte, welche im Sonderbereich liegen, den Biomüll im ASZ abzugeben.
• Macht es hinsichtlich der Abfallgebühren einen Unterschied, ob die Biomülltonne genommen wird oder nicht? Nein. Es gibt ab 2024 nur noch eine Abfallgebühr, in welcher der Biomüll enthalten ist. Einzig ist die Sammeltonne für die biogenen Abfälle an sich zu erwerben. Die Gebührenstaffelung richtet sich nach dem Abholintervall der Restmülltonne.
• Wie oft wird der Biomüll abgeholt? Der Biomüll wird 1 Mal pro Woche (wöchentlich) abgeholt.
• Welche Tonnengröße gibt es? Und ist es möglich eine größere Tonne zu erhalten? Die Standardgröße ist eine 60 Liter Tonne pro Liegenschaft. Ausgenommen davon sind Mehrparteienhäuser ab 3 Haushalten, welche eine größere Tonne erhalten können.
• Wie hoch sind die neuen einheitlichen Abfallgebühren ab 2024? Die Berechnung der konkreten Gebühren und die Abfallgebührenordnung wird im Herbst 2023 beschlossen. Eine klare Aussage kann dazu also noch nicht gemacht werden.
• Wie sieht es mit dem Sperrmüll aus? Sperrmüll kann somit auch kostenlos im ASZ abgegeben werden. Eine Abholung durch unsere Bauhofmitarbeiter kann vereinbart werden. Hier wird der Aufwand (Personal- und Transportkosten) extra weiterverrechnet.
13.Jul
Online-Befragung von Kund*innen und Nicht-Kundinnen der Altstoffsammelzentren (ASZ).
Mit der Teilnahme an dieser Befragung nehmt ihr gleichzeitig am Gewinnspiel teil.
19.Jun
15.Feb
Nun ist es soweit!
Nach vielen Jahren haben wir das neue Buch über die Geschichte, das Leben und die Kultur unserer Gemeinde in den Händen. Mit 7 Kapiteln und 300 Seiten erwartet Sie ein wahrer Schatz an Wissen und mit 300 besonderen Bildern und Fotos werden Sie garantiert beeindruckt sein.
Ein großer Dank geht an Autor Peter Grassnigg und Gerhard Haas, die tatkräftig an diesem Projekt mitgewirkt haben.
Das Buch wird ist absofort im Bürgerservice Stadtamt Steyregg und bei der Raiffeisenbank Steyregg für € 28,00 erhältlich.
02.Feb
Ab Mitte Februar 2023 werden im Gemeindegebiet von Steyregg unterirdische, aufgrabungsfreie Kanalsanierungsarbeiten durch die Fa. Quabus GmbH für die Steyregger Gemeindebevölkerung durchgeführt.
Die Arbeiten werden voraussichtlich bis November 2023 andauern. Sollten Sie in diesem Zeitraum einen Sanierungstrupp der Fa. Quabus GmbH in Ihrem Straßenzug wahrnehmen, ist mit vorübergehenden Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Selbstverständlich werden die jeweils betroffenen Anrainer:innen noch einmal gesondert verständigt.
Wir ersuchen unsere Bürger:innen, während dieser Arbeiten (Montag bis Freitag 07:30 Uhr – 19:00 Uhr) sparsam mit den häuslichen Abwässern (Geschirrspüler, Waschmaschine, Toilette, etc.) umzugehen.
25.Apr
Die Lärmschutzverordnung der Stadtgemeinde Steyregg besagt, dass der Betrieb und die Benützung von Elektrorasenmähern und Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren sowie sonstiger Garten- und Arbeitsgeräte wie z.B. Gartenfräsen, Vertikutiergeräte, Flymos, Motorsensen und Kreissägen, soweit diese Geräte tatsächlich Lärm verursachen und nicht im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden,
Diese Verordnung gilt in den Siedlungs- bzw. Dorfgebieten von Steyregg – der geltende Lärmschutzplan kann unter steyregg.at eingesehen werden. Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sind von dieser Verordnung ausgenommen, wir ersuchen jedoch trotzdem, deren Durchführung, wenn möglich auf andere Zeiten zu verlegen.
07.Apr
Ein Appell an die Vernunft
Liebe Steyreggerinnen und Steyregger!
Die erstmalige Umstellung betr. der Entsorgung des Kunststoff-Abfalles auf den gelben Sack ist zu diesem Zeitpunkt natürlich eine besondere Herausforderung. Doch wie die zahlreichen Beispiele in anderen Bezirken zeigt, kann dieses System sehr gut funktionieren, wenn alle zusammenhelfen.
Besonders in dieser für alle herausfordernden Zeit ist es für unser Personal eine zusätzliche Belastung, illegale Müllentsorgungen - sowohl vor dem ASZ als auch in den Sammelstellen oder in der Natur usw. - abholen und sortieren zu müssen. Wir appellieren eindringlich an die Vernunft: bitte nehmen Sie Abstand von illegalen Entsorgungen von Kunststoff- oder Restmüll, Grünschnitt sowie Bauschutt, Sperrmüll oder Entrümpelungen aller Art.
Der erste Abholtermin für den gelben Sack in Steyregg ist Montag, der 20. April 2020.
Die Abholung erfolgt zwischen Montag und Donnerstag, legen Sie Ihre gelben Säcke immer montags bis 6:00 Uhr an der jeweiligen Liegenschaftsgrenze bzw. auf Ihrem Restmülltonnenplatz bereit.
Weitere Informationen zum gelben Sack sowie die weiteren Abholtermine finden Sie unter diesem Link.
23.Mai
Wenn es zu einem Atem-Kreislauf-Stillstand kommt, ist rasche Hilfe ein wesentlicher Faktor – aus diesem Grund gibt es in Steyregg mehrere Defi-Standorte, die rund um die Uhr einen öffentlichen Zugang zu einem Defibrillator bieten:
• Gemeindeamt, Weissenwolffstraße 3 – direkt neben dem Lifteingang • Badesee Steyregg, Im Freizeitpark – beim Badesee-Kiosk • FF Steyregg, Weissenwolffstraße 14 – neben der Eingangstür • FF Lachstatt, Lachstatt 4 – neben der Eingangstür • KiGa Plesching, Im Meierhof 14 – neben der Eingangstür
Weiters verfügt auch die Bauakademie OÖ, Lachstatt 41 über einen Defi, der während der Öffnungszeiten zugänglich ist.
17.Apr
Aufgrund der gegebenen gesetzlichen Bestimmungen ist der Lichtraum über der Straße bis zu einer Höhe von 4,5m, bzw. auf Gehsteigen 2,2m vom angrenzenden Grundbesitzer von jeglichem Ast- und Strauchwerk freizuhalten. Dies gilt ebenso für öffentliche Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen (Straßenlaternen uä.).
Durch hereinragende Äste und Sträucher entstehen oft nicht nur die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Sichtbehinderungen, sondern leider auch immer wieder Schäden an Kraftfahrzeugen bzw. sind Fußgänger dazu gezwungen, vom Gehsteig auf die Fahrbahn auszuweichen.
Wir ersuchen daher dringend alle Grundbesitzer, in Fahrbahnen oder auf Gehsteige ragende Bäume und Sträucher im Sinne der Verkehrssicherheit zurückzuschneiden, aber auch bei etwaigen Neupflanzungen auf einen entsprechend großen Abstand zur Grundgrenze zu achten. Dieser Appell richtet sich auch an unsere Landwirte, deren Waldgrundstücke entlang von Güterwegen und Gemeindestraßen liegen.
10.Apr
Gemäß § 21 Abs 1 OÖ. Straßengesetz ist die Ableitung von privaten Dach- und sonstigen Oberflächenwässern wie zum Beispiel Brunnenüberwässern oder Drainagewässern auf öffentliches Gut (Straßen, Gehsteige, usw) verboten.
Leider werden immer wieder derartige Ausleitungen festgestellt, die vor allem in den Wintermonaten ein erhebliches Gefahrenpotential bergen. Wir ersuchen daher alle Hausbesitzer, derartige Ableitungen zu unterlassen und dieses Wasser auf eigenem Grund und Boden zur Versickerung zu bringen.
Es gibt aber auch andere Alternativen: nutzen Sie Dachwässer beispielsweise als Brauchwasser zur Bewässerung Ihres Gartens und schonen Sie dadurch unsere Trinkwasserreserven.
23.Apr
Leider müssen wir in letzter Zeit vermehrt feststellen, dass die Gehsteige/Gehwege und Radwege in Steyregg immer wieder als Parkstreifen benutzt werden. Dies passiert vor allem in der Linzer Straße (Gewerbegebiet) und auch entlang der L569 zwischen dem Kindergarten und dem Altstoffsammelzentrum.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist die Benützung – und somit auch das Halten und Parken – von/auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten. Ebenfalls verboten ist die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind.
Dadurch sind Radfahrer, Fußgänger & Co. immer wieder gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen, wobei oftmals gefährliche Situationen mit dem KFZ Verkehr entstehen. Wir appellieren daher an alle KFZ-Lenker: Versetzen Sie sich beim Parken immer auch in die Lage anderer VerkehrsteilnehmerInnen wie Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Kinderwagen oder auch Rollstuhlfahrer. Denn nur gemeinsam schaffen wir die Voraussetzungen für ein gutes Miteinander im Straßenverkehr!
20.Apr
ACHTUNG: Mit Ende April wird dieser Service seitens der BH UU eingestellt. Wir bitten um Verständnis.
20.Dez
Ab 2024 werden Altpapiertonnen bei Ihrem Haushalt eingeführt.
20.Jul
Bei den vergangenen Unwettern wurden zahlreiche Photovoltaik-Module zerstört. Defekte oder beschädigte PV-Module können entweder bei der Firma, die die Module austauscht, oder kostenpflichtig in folgenden Altstoffsammelzentren abgegeben werden:
• ASZ Hellmonsödt: +43 7215 3426 • ASZ Lichtenberg: +43 7239 20141 • ASZ Walding: +43 7234 84780
Um auch eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen, bitten wir sich vor der Anlieferung im jeweiligen ASZ zu erkundigen welche PV-Module entgegengenommen werden und wie diese anzuliefern sind.
09.Nov
Appell an alle Straßenbenützer - Entfernung von Absperrungen
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass unsere begründeten Straßensperren ignoriert und Absperrungen widerrechtlich entfernt werden.
Absperrungen schützen und sichern - daher bitte nicht einfach entfernen & befahren, sondern beachten und ein bisschen Geduld haben!
VIELEN DANK für Ihr/Euer Verständnis!
Volksbegehren November 2023
Bauverhandlung 15.09.2023
Kundmachung Gemeinderat 23-09-28
Redaktion und Layout Sandra Tenreiter:
Beiträge zum Amtsblatt übermitteln Sie bitte an: amtsblatt@steyregg.at; 0732 / 640 155-62
Inhaltliche Verantwortung: Bürgermeister Gerhard Hintringer
Redaktionsschlüsse der nächsten Zeitungen 22.09.2023 03.11.2023 01.12.2023
Amtsblatt 2023 - Folge 3
Amtsblatt 2023 - Folge 2
Amtsblatt 2023 - Folge 1
Amtsblatt 2022 - Folge 6
Amtsblatt 2022 - Folge 5
Amtsblatt 2022 - Folge 4
Amtsblatt 2022 - Folge 3
Amtsblatt 2022 - Folge 2
Amtsblatt 2022 - Folge 1
Amtsblatt 2021 - Folge 6
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Amtsblatt 2021 - Folge 4
Amtsblatt 2021 - Folge 3
Amtsblatt 2021 - Folge 2
Amtsblatt 2021 - Folge 1
Amtsblatt 2020 - Folge 6
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Amtsblatt 2020 - Folge 3
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Amtsblatt 2020 - Folge 1
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Amtsblatt 2019 - Folge 4
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Amtsblatt 2018 - Folge 7
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Amtsblatt 2018 - Folge 1
Amtsblatt 2017 - Folge 7
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Amtsblatt 2017 - Folge 5
Amtsblatt 2017 - Folge 4
Amtsblatt 2017 - Folge 3
Amtsblatt 2017 - Folge 2
Amtsblatt 2017 - Folge 1
Amtsblatt 2016 - Folge 8
Waldbrandschutz-Verordnung 2023
Abfallgebührenverordnung
Abfallordnung
Freizeitwohnungspauschale
Hundemitnahme Verbot der Mitnahme Pleschinger See
Kanalgebührenverordnung
Kanalverordnung
Lustbarkeitsabgabeverordnung
Lärmschutzverordnung - Pläne liegen zur Einsicht am Stadtamt auf!
Grillverbot Pleschinger See - Ortspolizeiliche VO
Wassergebührenverordnung
Wasserleitungsordnung
Verordnung über die Sitzungsgelder 2021-2026
Abfallordnung ab 01.01.2024
Abfallgebührenordnung ab 01.01.2024
Verkehrsmaßnahmen Steyregg
Verordnung emissionsmindernde Maßnahmen Steyregg
Dieses Bundesgesetz regelt insbesondere die Verfahren zur Beschaffung von Leistungen (Vergabeverfahren) im öffentlichen Bereich, das sind die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie die Durchführung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber und die Vergabe von bestimmten Bau- und Dienstleistungsaufträgen, die nicht von öffentlichen Auftraggebern vergeben, aber von diesen subventioniert werden.