Bitte geben Sie Ihre zum steyregg Konto gehörende E-Mail-Adresse ein. Wir senden Ihnen umgehend ein Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes zu.
Sind Sie sicher, dass Sie sich abmelden möchten?
11.Mär
Um unsere Gemeinde noch familienfreundlicher zu gestalten, wurde durch Bürgermeister Gerhard Hintringer im Ausschuss für Umwelt, Wirtschaft und Tourismus der einstimmige Beschluss über die Anschaffung eines Windelcontainers mit einem Fassungsvermögen von 1.100 Litern umgesetzt.
Der Windelcontainer steht außerhalb der Umzäunung des ASZ und ermöglicht die Entsorgung rund um die Uhr.
Bitte beachten Sie, dass der Container überwacht wird, um Missbrauch vorzubeugen. Bei missbräuchlicher Verwendung des Windelcontainers, wird dieser Service der Gemeinde wieder eingestellt.
Um die großen Biotonnen möglichst lange sauber zu halten, starten wir die Probephase mit der Ausgabe von kompostierbaren 60-Liter Biosäcken.
Pro Biotonnen-Haushalt werden 3 Stk. der großen Biosäcke kostenlos zur Verfügung gestellt.
Diese Säcke liegen im Bürgerservice zur Abholung bereit.
Die Resonanz der Probephase wird dann zeigen, ob es dieses Angebot auch längerfristig geben wird.
Wir sind auch 2024 wieder für die Umwelt unterwegs und laden euch ein, mitzumachen und achtlos weggeworfenen Abfall entlang von Straßen, Bächen und öffentlichen Grünflächen einzusammeln und fachgerecht über die Gemeinde entsorgen zu lassen.
Im Frühjahr 2024 werden von der BH UU wieder Impfungen gegen die durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung (FSME) angeboten.
Fahrverbot "Pfleiderergasse" per 1. März 2024 Pünktlich zum meteorologischen Frühlingsbeginn gilt ab 1. März 2024 in der sogenannten "Pfleiderergasse" (gegenüber vom "alten" Feuerwehrhaus Steyregg) ein allgemeines Fahrverbot ausgenommen Anrainerverkehr. Dieses Fahrverbot soll vor allem für die Anrainer eine Verbesserung darstellen und natürlich allem voran den Schulweg für die Kinder sicherer machen.
Ab Montag 4.3.2024 wird mit der Frühjahrskehrung im Zentrum von Steyregg und in weiterer Folge in Pulgarn begonnen.
Wir ersuchen alle Liegenschaftseigentümer im Rahmen ihrer Möglichkeiten, den Splitt von Gehsteigen, Zäunen, Grundstückseinfassungen, Mauern, etc. wegzukehren, damit die Kehrmaschine sauber und zügig arbeiten kann.
Weiters wird DRINGEND ersucht, vorübergehende Halte- und Parkverbote unbedingt zu beachten bzw. allgemein die Autos nicht entlang der Straße zu parken, wenn in Ihrem Gebiet gerade die Kehrung im Gange ist.
Dadurch werden die Kehrarbeiten wesentlich vereinfacht und das Ergebnis ist eine saubere Straße für Alle!
DANKE für Ihre Mithilfe!
25.3. - 29.3.2024, Strecke 141
Anbei können Sie den Sonderfahrplan zum Schienenersatzverkehr zwischen Linz und Pregarten / Summerau (25.– 29.03.2024) einsehen.
25.Jan
Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2023/2024 wieder mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt.
Dieser kann von 01. Februar bis 31. März 2024 online beim Land OÖ beantragt werden.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Hauptwohnsitz in Oberösterreich (Stichtag 1. Jänner 2024)
- Brutto-Jahreshaushaltseinkommen 2022 unterhalb der Einkommensgrenzen:
bei Einpersonen-Haushalt max. 17.700 Euro
bei Mehrpersonen-Haushalt max. 25.000 Euro
- Für Ihren Haushalt wurde noch kein Ansuchen gestellt (einmal pro Haushalt möglich)
Bitte halten Sie folgende Informationen bzw. Unterlagen für die Eingabe der Daten im Online-Formular bereit:
- Ihre persönlichen Daten (Antragstellerin / Antragsteller)
- Ihre Sozialversicherungsnummer (zu finden auf Ihrer E-Card)
- Namen und Hauptwohnsitzdaten aller im Haushalt gemeldeten Personen (laut aktuellen Meldedaten im Zentralen Melderegister)
- Die Brutto-Jahreseinkommens-Information 2022 aller Personen, die mit Ihrem Hauptwohnsitz an der Adresse gemeldet sind. (Jahreslohnzettel bzw. Einkommensteuerbescheid - Kennzahl 210)
- Ihre Bankverbindung eines Geldinstitutes des SEPA-Raums (IBAN), an die der Zuschuss ausbezahlt werden soll.
- Das Hochladen von Unterlagen ist nicht notwendig.
Weitere Informationen finden sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm
YFU (Youth for Understanding) ist wieder auf der Suche nach Gastfamilien fürs Schuljahr 2024/25.
Sehr geehrte Steyregger Bürger:innen,
aufgrund einiger Unklarheiten im neuen Müllabfuhrplan bezüglich der Abholintervalle von den Altpapiertonnen möchten wir auf Folgendes hinweisen.
30.Jan
23.Jan
Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen. Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von 1 m geräumt und bestreut werden.
Hinweis Die Räum- und Streupflicht gilt auch für Eigentümerinnen/Eigentümer von Verkaufshütten. Eigentümerinnen/Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Uneingeschränkt müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften und Verkaufshütten dafür sorgen, dass Schneewechten und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden.
Durch die Schneeräumung und Entfernung von Dachlawinen dürfen andere Straßenbenützerinnen/andere Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden; nötigenfalls müssen die gefährdeten Straßenstellen abgeschrankt oder geeignet gekennzeichnet werden. Wird die Schneeräumung und die Entfernung von Dachlawinen z.B. einem Schneeräumungsunternehmen übertragen, treffen dieses die genannten Pflichten.
Schneehaufen, die von Schneepflügen der Straßenverwaltung auf den Gehsteig geschoben werden, müssen ebenfalls entfernt werden. Zur Ablagerung von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf der Straße benötigt die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer eine Bewilligung.
11.Jan
Liebe Steyreggerinnen,
liebe Steyregger!
Wie ich zuletzt in einem kurzen Statement mitgeteilt habe, fand heute ein Sicherheitsgipfel zum Thema Erstaufnahmezentrum Cohotel für unbegleitet minderjährige Fremde (UMF) am Stadtamt statt. Meiner Einladung sind alle Organisationen gefolgt, wofür ich mich ausdrücklich bedanke.
Der Austausch zwischen den Teilnehmern war rege und produktiv. So konnten einige Unklarheiten aus der Welt geschaffen werden. Viele der Menschen im Cohotel sind bereits zum Asylverfahren zugelassen und müssten gemäß der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern bereits in der Landesgrundversorgung untergebracht sein. Dies ist leider derzeit auf Grund der zu gering vorhandenen Landesquartiere nicht möglich. So verbringen die UMF anstatt 3-4 Wochen eine längere Zeit in Steyregg.
Die BBU ist bemüht den Bewohnerstand abzusenken. Der Stand hat sich in den letzten beiden Wochen von 120 auf 79 vermindert und wird in den kommenden Tagen auf ca. 60 reduziert, was eine Minderung der Belegung von 50 % bedeutet.
Weiters wurde das Betreuungs- und Sicherheitspersonal aufgestockt. Zudem gibt es eine Kooperation mit dem österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), welcher gute Deutschkurse anbietet.
Die Stadtgemeinde, die Polizei und die Freiwilligen Feuerwehren arbeiten Hand in Hand, dass die Sicherheit für Sie, liebe Steyreggerinnen und Steyregger, auch weiterhin gewährleistet ist. Sollte es in irgendeiner Art und Weise zu unangenehmen Vorfällen kommen, bitte ich Sie diese sofort der Polizei zu melden.
Künftig wird es weitere Kooperationsgespräche geben, bei welchen, neben dem besseren Austausch, auch über mögliche integrative Tätigkeiten - bei welchen sich die Steyregger Bevölkerung beteiligen kann - und sinnhafte Beschäftigungen für die UMF diskutiert werden sollen.
Mir ist klar, dass integrative Maßnahmen einen Balanceakt darstellen, da wie schon angesprochen, die Jugendlichen eigentlich vom Erstaufnahmezentrum Cohotel schnellstmöglich in einer Landesunterkunft untergebracht werden sollten, sofern sie zum Asylverfahren zugelassen wurden. Aber dies sollte uns nicht davon abhalten, Engagement und Unterstützung einzubringen, sowie etwas Verständnis für die schwierige Situation aufzubringen.
Ihr Bürgermeister
Gerhard Hintringer
Leider kommt es immer wieder zu unsachgemäßen Entsorgungen im ASZ Steyregg. Des Weiteren ist auch die falsche Trennung von Altpapier immer wieder ein Thema.
Seit Dezember 2023 befindet sich auf der Rückseite des EPG-Gebäudes beim Verladebereich der neue Kraftstromverteiler.
Für alle Haushalte, die bisher schon GIS gezahlt haben, wird es ab 1.1. günstiger. Mit dem ORF-Gesetz beteiligt sich jede Hauptwohnsitz-Adresse ab 1. Jänner 2024 solidarisch an der Finanzierung des ORF, unabhängig davon, wie viele und welche Geräte betrieben werden und wie viele Personen dort leben.
29.Dez
Liebe Steyreggerinnen und Steyregger!
Mit Besorgnis nehme ich die Entwicklungen der letzten Tage hinsichtlich des Bundesbetreuungsquartiers für unbegleitete minderjährige Asylsuchende in Steyregg wahr. Immer lauter werden die Forderungen an mich hier einzugreifen. In vielen Telefonaten und E-Mails wurde der berechtigte Unmut an mich herangetragen.
Am Samstag, 2. Dezember 2023 fand in Steyregg wieder der Weihnachtsmarkt statt.
Steyregger Vereine kümmerten sich in bewährter Weise mit Bratwürstl, Austroburger, Crepes, Punsch und Co. um das leibliche Wohl der Besucher. Im Stadtsaal wurde verschiedenstes Kunsthandwerk geboten, von Schmuck über Geschnitztes, Gehäkeltes und Gefilztes bis hin zu Kekserl, war für jeden Geschmack dabei und so manches Weihnachtsgeschenk.
Wir bedanken uns bei allen Ausstellern, Vereinen und allen Helfern!
Weitere Fotos finden Sie unter freizeit.kultur.tourismus/Feste/Weihnachtsmarkt 2023 oder unter folgendem Link https://www.steyregg.at/feste#weihnachtsmarkt-2023
Auch heuer möchten wir wieder um Vorsicht im Straßenverkehr bei winterlichen Fahrverhältnissen ersuchen. Neben der entsprechenden Ausrüstung (Winterreifen, ev. Schneeketten, Frostschutz, etc.) ist eine angepasste Geschwindigkeit ebenso wichtig wie der entsprechende Abstand zum vorderen Fahrzeug sowie eine vorausschauende und überlegte Fahrweise.
Ebenso wichtig wie der Winterdienst auf den Straßen ist natürlich auch die Gehsteigräumung, bzw. die damit verbundenen Anrainerpflichten gemäß § 93 StVO. Innerhalb des Ortsgebietes sind die Liegenschaftseigentümer für die Räumung und Streuung des angrenzenden Gehsteiges bzw. einem 1m breiten Streifen auf der Straße (wenn kein Gehsteig vorhanden) in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr zuständig. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Verpflichtungen auch dann bestehen, wenn die Gemeinde aus arbeitstechnischen Gründen eine Liegenschaft "mitbetreut", dh. eine „stillschweigende Übung“ i.S. des § 863 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das Ablagern von Schnee auf der Straße ist verboten – bei Unfällen kann hierdurch eine Mithaftung entstehen.
Um einen reibungslosen Winterdienst gewährleisten zu können, ersuchen wir vor allem die Autofahrer (auch in der Nacht) so zu parken, dass eine Durchführung des Winterdienstes möglich und machbar bleibt. Dabei ist zu beachten, dass die Räumfahrzeuge und vor allem der Schneepflug breiter sind, als übliche PKW’s. Es kommt leider immer wieder vor, dass ganze Straßenzüge nicht geräumt und gestreut werden können, weil die Zufahrt bzw. das Umkehren des Räumdienstes durch parkende Autos behindert wird.
In diesem Fall kann seitens der Stadtgemeinde Steyregg bzw. den Winterdienst-Unternehmen keine Haftung bei Schadensfällen übernommen werden! Weiters behält sich die Stadtgemeinde Steyregg aufgrund von Begebenheiten in der Vergangenheit vor, derartige Behinderungen auch anzuzeigen.
Wir werden uns auch in dieser Winterdienstsaison bemühen, den erforderlichen Winterdienst so rasch und effizient wie möglich durchzuführen, ersuchen aber auch Ihrerseits um Ihr Verständnis, um Eigeninitiative und Mithilfe. Gemeinsam mit „unseren“ Unternehmen und dem engagierten Team des Bauhofes Steyregg wünschen wir Ihnen für den Winter 2023/2024 eine sichere Fahrt!
19.Okt
Das Land Oberösterreich vergibt zahlreiche Auszeichnungen und Ehrungen für verdienstvolle Persönlichkeiten im Kulturbereich in Anerkennung für ihr Wirken.
Herr Hans Hametner Obmann des Heimatvereines wurde am 12. Oktober 2023 zum "Konsulent" von Herrn Mag. Thomas Stelzer ernannt.
Dieser Titel wird für ehrenamtliche Einzelleistungen und Tätigkeiten, die in leitender überregionaler Funktion ausgeübt werden, vergeben. Mit der Vergabe ist die Berechtigung verbunden, diesen Titel mündlich und schriftlich zu führen.
Die Stadtgemeinde gratuliert Herrn Hametner sehr herzlich zu dieser verdienten Auszeichnung!
16.Okt
Bauhof übernimmt neues Fahrzeug
Die Stadtgemeinde Steyregg hat für den Bauhof ein neues Fahrzeug angekauft. Der Renault Kangoo Van E-Tech Electric ersetzt den Fiat Fiorino, der nach fast 12 Jahren treuem Einsatz in die wohlverdiente Pension geschickt wird.
Da es ein rein elektrisches Fahrzeug ist, hat es einen positiven Umwelteffekt und eignet sich perfekt für den Stop & Go Einsatz den es am Bauhof leisten muss. Dank des großen Laderaumes können alle Maschinen und Werkzeuge entsprechend transportiert werden.
Unsere Kollegen vom Bauhof freuen sich über die zeitgemäße und auch mitarbeiterfreundliche, fahrbare Unterstützung!
Wie jedes Jahr lädt die Stadtgemeinde Steyregg wieder alle Senior:innen ab 75 Jahre zum Seniorentag ein.
Knapp 180 Gäste sind der Einladung gefolgt!
Nach der heiligen Messe von Pfarrer Mag. Dr. Andreas Hinterholzer mit musikalischer Umrahmung der Theater- und Liedertafel Steyregg sorgt im Anschluss die Stadtkapelle Steyregg für gute Stimmung.
Mit der Einhaltung von 5 einfachen Verhaltensregeln lässt sich die Waldbrandgefahr deutlich reduzieren.
Das Stadtamt Steyregg investiert erneut in die Elektromobilität. Zu den bereits vorhandenen E-Ladesäulen gesellen sich nun weitere Ladestationen bei der „Shopping Meile Steyregg“.
Elektrofahrzeuge können hier künftig über 4 HPC (High Performance Charging = Schnellladestation) mit einer Ladeleistung von bis zu 150 kW und 2 AC (Wechselstrom = reguläres laden) mit einer Ladeleistung von bis zu 22 kW aufgeladen werden.
Die neuen E-Ladestationen wurden nun offiziell in Betrieb genommen, verfügen über eine Überdachung als Bediener- und Witterungsschutz, eine Sitzgelegenheit und ein Mistkübel sind natürlich auch gleich angrenzend. Im Fokus steht die bargeldlose Zahlung via Bankomatkarte und die transparente kWh-Abrechnung.
Wir haben nun insgesamt schon 7 Standorte in Steyregg mit E-Ladestationen:
Unser Bauhof hat einen neuen Mercedes Sprinter als Transportfahrzeug und Arbeitsmaschine erhalten. Das Fahrzeug ersetzt den Nissan Pickup, der nach fast 15 Jahren treuem Einsatz in die wohlverdiente Pension geschickt werden kann. Dank des Allradgetriebes und dem 3-Seiten-Kipper eigent sich das Fahrzeug perfekt für die zahlreichen Aufgaben in der Ortsbildpflege, den diversen Mäharbeiten und Pflegearbeiten sowie für Transportarbeiten aller Art. Unsere Kollegen vom Bauhof freuen sich über die zeitgemäße und auch mitarbeiterfreundliche, fahrbare Unterstützung!
Ab Montag, 11. September 2023 beginnen die Bauarbeiten für die Sanierung des Güterweges Holzwinden, Abschnitt Reisinger, beginnend bei der Kreuzung (Trafo) bis zur Gemeindegrenzen Steyregg/Unterreichenbach (Gemeinde Engerwitzdorf).
Es kann je nach Art der Arbeiten zu Verkehrsbehinderungen und auch Straßensperren kommen. Wir ersuchen daher, den Abschnitt nach Möglichkeit großräumig zu umfahren.
Liebe Steyreggerinnen und Steyregger - wir möchten Sie über folgendes informieren:
im Büro des Gehörlosenverbandes Oberösterreich häufen sich derzeit Anrufe mit Berichten von betrügerischen Sammlungen auf Parkplätzen vor Supermärkten etc. im Namen des Gehörlosenverbandes. Es handelt sich hierbei um Betrug!
Gehörlose Menschen, die legal im Namen des Gehörlosenverbandes sammeln, niemals auf Parkplätzen etc. sammeln, sondern laut Gesetz nur von Haus zu Haus gehen und um Spenden bitten dürfen. Sie sind stets mit einem Sammlungsausweis, einer Legitimation, einer durchnummerierten Sammelliste und einer Kopie des Bescheides der oö. Landesregierung ausgestattet.
Wenn jemand auf Parkplätzen etc. um eine Spende gebeten wird, handelt es sich höchstwahrscheinlich um Betrug. Bitte umgehend die Polizei informieren und angeben, wo sich die sammelnde Person derzeit aufhält.
Für Rückfragen können Sie den OÖ. Gehörlosenverband unter 0699/16512190 (Montag bis Donnerstag vormittags) oder office@gehoerlos-ooe.at kontaktieren.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
27.Jul
Leider werden immer wieder vor dem Altstoffsammelzentrum in Steyregg (zwischen Ausfahrtstor, Behälter der Tierkörperverwertung u. Glascontainern) illegale Ablagerungen verschiedenster Abfälle vorgefunden.
Beinahe schon jede Woche werden Sachgegenstände, gelbe Säcke, Restabfallsäcke und sogar Sperrmüll vor den Toren des Sammelzentrums einfach achtlos abgelagert. Auch wenn Gegenstände für die ReVitalsammlung gedacht sind, ersucht der Bezirksabfallverband Urfahr-Umgebung, diese wiederverwendbaren Wertsachen sowie die genannten Altstoffe, während den Öffnungszeiten von
Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Samstag 8.00 – 12.00 Uhr
im Altstoffsammelzentrum, Linzer Straße 50, 4221 Steyregg abzugeben. Das Abstellen jeglicher Abfälle und das Abstellen von Wert- und Sachgegenständen ist strengstens verboten und ist einer illegalen Müllablagerung (Straftat) gleichzustellen.
Durch die ständigen Verschmutzungen vor dem Altstoffsammelzentrum entstehen der Stadtgemeinde Steyregg sehr hohe Kosten durch Stundenaufwand des Bauhofpersonals sowie Entsorgungskosten des Mülls, die aus Ihren Steuergeldern finanziert werden müssen!
Werden Hinweise auf den/die Verursacher einer illegalen Müllablagerungen gefunden, wird die Stadtgemeinde Steyregg dieses Vergehen bei der Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige bringen!!
18.Jul
Das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass sämtliche Abfallkosten in eine Abfallgebühr eingerechnet werden müssen. Diese einheitliche Abfallgebühr wird in Steyregg mit 01.01.2024 eingeführt. Somit wird es keine gesonderte Biomüllgebühr mehr geben. Haushalte, welche bisher nicht an den Biomüll angeschlossen wurden, erhielten bereits diese Information. Da es trotz dieses Schreibens einige Unklarheiten gibt werden hier nochmals einige Fragen klargestellt:
• Muss die Biomülltonne genommen werden? Nein, grundsätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung vorzunehmen bzw. für Haushalte, welche im Sonderbereich liegen, den Biomüll im ASZ abzugeben.
• Macht es hinsichtlich der Abfallgebühren einen Unterschied, ob die Biomülltonne genommen wird oder nicht? Nein. Es gibt ab 2024 nur noch eine Abfallgebühr, in welcher der Biomüll enthalten ist. Einzig ist die Sammeltonne für die biogenen Abfälle an sich zu erwerben. Die Gebührenstaffelung richtet sich nach dem Abholintervall der Restmülltonne.
• Wie oft wird der Biomüll abgeholt? Der Biomüll wird 1 Mal pro Woche (wöchentlich) abgeholt.
• Welche Tonnengröße gibt es? Und ist es möglich eine größere Tonne zu erhalten? Die Standardgröße ist eine 60 Liter Tonne pro Liegenschaft. Ausgenommen davon sind Mehrparteienhäuser ab 3 Haushalten, welche eine größere Tonne erhalten können.
• Wie hoch sind die neuen einheitlichen Abfallgebühren ab 2024? Die Berechnung der konkreten Gebühren und die Abfallgebührenordnung wird im Herbst 2023 beschlossen. Eine klare Aussage kann dazu also noch nicht gemacht werden.
• Wie sieht es mit dem Sperrmüll aus? Sperrmüll kann somit auch kostenlos im ASZ abgegeben werden. Eine Abholung durch unsere Bauhofmitarbeiter kann vereinbart werden. Hier wird der Aufwand (Personal- und Transportkosten) extra weiterverrechnet.
15.Feb
Nun ist es soweit!
Nach vielen Jahren haben wir das neue Buch über die Geschichte, das Leben und die Kultur unserer Gemeinde in den Händen. Mit 7 Kapiteln und 300 Seiten erwartet Sie ein wahrer Schatz an Wissen und mit 300 besonderen Bildern und Fotos werden Sie garantiert beeindruckt sein.
Ein großer Dank geht an Autor Peter Grassnigg und Gerhard Haas, die tatkräftig an diesem Projekt mitgewirkt haben.
Das Buch wird ist absofort im Bürgerservice Stadtamt Steyregg und bei der Raiffeisenbank Steyregg für € 28,00 erhältlich.
07.Apr
Ein Appell an die Vernunft
Die erstmalige Umstellung betr. der Entsorgung des Kunststoff-Abfalles auf den gelben Sack ist zu diesem Zeitpunkt natürlich eine besondere Herausforderung. Doch wie die zahlreichen Beispiele in anderen Bezirken zeigt, kann dieses System sehr gut funktionieren, wenn alle zusammenhelfen.
Besonders in dieser für alle herausfordernden Zeit ist es für unser Personal eine zusätzliche Belastung, illegale Müllentsorgungen - sowohl vor dem ASZ als auch in den Sammelstellen oder in der Natur usw. - abholen und sortieren zu müssen. Wir appellieren eindringlich an die Vernunft: bitte nehmen Sie Abstand von illegalen Entsorgungen von Kunststoff- oder Restmüll, Grünschnitt sowie Bauschutt, Sperrmüll oder Entrümpelungen aller Art.
Der erste Abholtermin für den gelben Sack in Steyregg ist Montag, der 20. April 2020.
Die Abholung erfolgt zwischen Montag und Donnerstag, legen Sie Ihre gelben Säcke immer montags bis 6:00 Uhr an der jeweiligen Liegenschaftsgrenze bzw. auf Ihrem Restmülltonnenplatz bereit.
Weitere Informationen zum gelben Sack sowie die weiteren Abholtermine finden Sie unter diesem Link.
23.Mai
Wenn es zu einem Atem-Kreislauf-Stillstand kommt, ist rasche Hilfe ein wesentlicher Faktor – aus diesem Grund gibt es in Steyregg mehrere Defi-Standorte, die rund um die Uhr einen öffentlichen Zugang zu einem Defibrillator bieten:
• Gemeindeamt, Weissenwolffstraße 3 – direkt neben dem Lifteingang • Badesee Steyregg, Im Freizeitpark – beim Badesee-Kiosk • FF Steyregg, Weissenwolffstraße 14 – neben der Eingangstür • FF Lachstatt, Lachstatt 4 – neben der Eingangstür • KiGa Plesching, Im Meierhof 14 – neben der Eingangstür
Weiters verfügt auch die Bauakademie OÖ, Lachstatt 41 über einen Defi, der während der Öffnungszeiten zugänglich ist.
17.Apr
Aufgrund der gegebenen gesetzlichen Bestimmungen ist der Lichtraum über der Straße bis zu einer Höhe von 4,5m, bzw. auf Gehsteigen 2,2m vom angrenzenden Grundbesitzer von jeglichem Ast- und Strauchwerk freizuhalten. Dies gilt ebenso für öffentliche Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen (Straßenlaternen uä.).
Durch hereinragende Äste und Sträucher entstehen oft nicht nur die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Sichtbehinderungen, sondern leider auch immer wieder Schäden an Kraftfahrzeugen bzw. sind Fußgänger dazu gezwungen, vom Gehsteig auf die Fahrbahn auszuweichen.
Wir ersuchen daher dringend alle Grundbesitzer, in Fahrbahnen oder auf Gehsteige ragende Bäume und Sträucher im Sinne der Verkehrssicherheit zurückzuschneiden, aber auch bei etwaigen Neupflanzungen auf einen entsprechend großen Abstand zur Grundgrenze zu achten. Dieser Appell richtet sich auch an unsere Landwirte, deren Waldgrundstücke entlang von Güterwegen und Gemeindestraßen liegen.
10.Apr
Gemäß § 21 Abs 1 OÖ. Straßengesetz ist die Ableitung von privaten Dach- und sonstigen Oberflächenwässern wie zum Beispiel Brunnenüberwässern oder Drainagewässern auf öffentliches Gut (Straßen, Gehsteige, usw) verboten.
Leider werden immer wieder derartige Ausleitungen festgestellt, die vor allem in den Wintermonaten ein erhebliches Gefahrenpotential bergen. Wir ersuchen daher alle Hausbesitzer, derartige Ableitungen zu unterlassen und dieses Wasser auf eigenem Grund und Boden zur Versickerung zu bringen.
Es gibt aber auch andere Alternativen: nutzen Sie Dachwässer beispielsweise als Brauchwasser zur Bewässerung Ihres Gartens und schonen Sie dadurch unsere Trinkwasserreserven.
23.Apr
Leider müssen wir in letzter Zeit vermehrt feststellen, dass die Gehsteige/Gehwege und Radwege in Steyregg immer wieder als Parkstreifen benutzt werden. Dies passiert vor allem in der Linzer Straße (Gewerbegebiet) und auch entlang der L569 zwischen dem Kindergarten und dem Altstoffsammelzentrum.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist die Benützung – und somit auch das Halten und Parken – von/auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten. Ebenfalls verboten ist die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind.
Dadurch sind Radfahrer, Fußgänger & Co. immer wieder gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen, wobei oftmals gefährliche Situationen mit dem KFZ Verkehr entstehen. Wir appellieren daher an alle KFZ-Lenker: Versetzen Sie sich beim Parken immer auch in die Lage anderer VerkehrsteilnehmerInnen wie Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Kinderwagen oder auch Rollstuhlfahrer. Denn nur gemeinsam schaffen wir die Voraussetzungen für ein gutes Miteinander im Straßenverkehr!
20.Jul
Bei den vergangenen Unwettern wurden zahlreiche Photovoltaik-Module zerstört. Defekte oder beschädigte PV-Module können entweder bei der Firma, die die Module austauscht, oder kostenpflichtig in folgenden Altstoffsammelzentren abgegeben werden:
• ASZ Hellmonsödt: +43 7215 3426 • ASZ Lichtenberg: +43 7239 20141 • ASZ Walding: +43 7234 84780
Um auch eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen, bitten wir sich vor der Anlieferung im jeweiligen ASZ zu erkundigen welche PV-Module entgegengenommen werden und wie diese anzuliefern sind.
09.Nov
Appell an alle Straßenbenützer - Entfernung von Absperrungen
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass unsere begründeten Straßensperren ignoriert und Absperrungen widerrechtlich entfernt werden.
Absperrungen schützen und sichern - daher bitte nicht einfach entfernen & befahren, sondern beachten und ein bisschen Geduld haben!
VIELEN DANK für Ihr/Euer Verständnis!
öffentliche Bekanntmachung Übung des Bundesheeres
Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments
Kundmachung Bauverhandlung am 20.03.2024
Kundmachung Schöffenauswahl für die Jahre 2025 und 2026; Termin 21. März 2024
Österreichisches Bundesheer - Übung der Luftstreitkräfte im März
Verlautbarung Volksbegehren März 2024
Betretungsverbot Plesching 13, Hangrutschung
Kundmachung Änderung Gemeinderat
Kundmachung Entwurf Rechnungsabschluss 2023
Entwurf Rechnungsabschluss 2023
Entwurf Rechnungsabschluss 2023 VFI & Co KG
Kundmachung Einladung Gemeinderat 21.03.2024
Redaktion und Layout Sandra Tenreiter:
Beiträge zum Amtsblatt übermitteln Sie bitte an: amtsblatt@steyregg.at; 0732 / 640 155-62
Inhaltliche Verantwortung: Bürgermeister Gerhard Hintringer
Redaktionsschlüsse der nächsten Zeitungen
2024
15.03.2024
30.04.2024
21.06.2024
20.09.2024
31.10.2024
06.12.2024
Amtsblatt 2023 - Folge 6
Amtsblatt 2023 - Folge 5
Amtsblatt 2023 - Folge 4
Amtsblatt 2023 - Folge 3
Amtsblatt 2023 - Folge 2
Amtsblatt 2023 - Folge 1
Amtsblatt 2022 - Folge 5
Amtsblatt 2022 - Folge 4
Amtsblatt 2022 - Folge 3
Amtsblatt 2022 - Folge 2
Amtsblatt 2021 - Folge 5
Amtsblatt 2021 - Folge 4
Amtsblatt 2021 - Folge 3
Amtsblatt 2021 - Folge 2
Amtsblatt 2021 - Folge 1
Amtsblatt 2020 - Folge 6
Amtsblatt 2020 - Folge 5
Amtsblatt 2020 - Folge 4
Amtsblatt 2020 - Folge 3
Amtsblatt 2020 - Folge 2
Amtsblatt 2020 - Folge 1
Amtsblatt 2019 - Folge 6
Amtsblatt 2019 - Folge 5
Amtsblatt 2019 - Folge 4
Amtsblatt 2019 - Folge 3
Amtsblatt 2019 - Folge 2
Amtsblatt 2019 - Folge 1
Amtsblatt 2018 - Folge 7
Amtsblatt 2018 - Folge 6
Amtsblatt 2018 - Folge 5
Amtsblatt 2018 - Folge 4
Amtsblatt 2018 - Folge 3
Amtsblatt 2018 - Folge 2
Amtsblatt 2018 - Folge 1
Amtsblatt 2017 - Folge 6
Amtsblatt 2017 - Folge 5
Amtsblatt 2017 - Folge 4
Amtsblatt 2017 - Folge 3
Amtsblatt 2017 - Folge 2
Amtsblatt 2017 - Folge 1
Amtsblatt 2016 - Folge 8
Abfallordnung ab 01.01.2024
Abfallgebührenordnung ab 01.01.2024
Kanalgebührenverordnung
Kanalverordnung
Lustbarkeitsabgabeverordnung
Lärmschutzverordnung - Pläne liegen zur Einsicht am Stadtamt auf!
Wassergebührenverordnung
Wasserleitungsordnung
Verkehrsmaßnahmen Steyregg
Dieses Bundesgesetz regelt insbesondere die Verfahren zur Beschaffung von Leistungen (Vergabeverfahren) im öffentlichen Bereich, das sind die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie die Durchführung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber und die Vergabe von bestimmten Bau- und Dienstleistungsaufträgen, die nicht von öffentlichen Auftraggebern vergeben, aber von diesen subventioniert werden.