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14.Mär
Liebe Steyreggerinnen und Steyregger, wir möchten Sie herzlich zur
Flurreinigungsaktion am Sonntag 16.4.2023 einladen!
Gemeinsam wollen wir uns für eine saubere und gepflegte Umgebung einsetzen und zeigen, dass uns unsere Gemeinde am Herzen liegt. Wir starten fließend zwischen 8.30 und 9.30 Uhr im Stadtgarten und freuen uns über jede helfende Hand. Um besser planen zu können, bitten wir um eine Voranmeldung mit Angabe Ihrer Gruppengröße, Ihrer Wunschroute und einer Kontaktadresse.
Schicken Sie einfach das ausgefüllte Formular lt. Link bis 12. April 2023 an petra.gschwandtner@steyregg.at Die Flurreinigung findet bei jeder Witterung statt. Die Säcke und Handschuhe werden vor Ort ausgeteilt und die vollen „Hui-statt-Pfui-Säcke“ werden wieder am Ausgangspunkt gesammelt. Nach getaner Arbeit laden wir Sie herzlich auf eine kleine Stärkung ein, um gemeinsam den Erfolg unserer Aktion zu feiern.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Flurreinigung mit Ihnen!
13.Mär
Aufgrund von Schachtdeckelsanierungen wird es in den Straßenzügen Daxleitnerweg und Am Tiefen Weg (siehe Lageplan) zwischen 3. April und 7. April 2023 zu Verkehrsbehinderungen und kurzfristigen Sperren kommen.
Wir ersuchen um Ihr Verständnis!
02.Mär
Beginn der Frühjahrskehrung - auch eine Straße benötigt Frühlingsputz
Ab Montag 6.3.2023 wird mit der Frühjahrskehrung im Zentrum von Steyregg und in weiterer Folge in Pulgarn begonnen. Unterstützung in Form von Abkehren der Gehsteige vor Ihrer Liegenschaft bzw. das Freikehren der Randsteine freut uns natürlich sehr!
Weiters wird DRINGEND ersucht, vorübergehende Halte- und Parkverbote unbedingt zu beachten bzw. allgemein die Autos nicht entlang der Straße zu parken, wenn in Ihrem Gebiet gerade die Kehrung im Gange ist.
Dadurch werden die Kehrarbeiten wesentlich vereinfacht und das Ergebnis ist eine saubere Straße! Wir danken für Ihre Mithilfe!
Bild: Symbolfoto
28.Feb
im Zeitraum von Ende März / Anfang April bis Mitte August 2023 finden auf der B3 Donaustraße zwischen Abwinden und Mauthausen-Ufer Bauarbeiten mit erheblichen Auswirkungen auf den Verkehr statt.
Die Verkehrsführung wird unterteilt: Phase 1 – Einbahnregelung in Fahrtrichtung Perg, Umleitung in Fahrtrichtung Linz Phase 2 – Totalsperre der B3
Alle Details und die Verkehrsführung als Bilder zum Download finden Sie auf der Website des Landes Oberösterreich unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/283326.htm
Fotorecht: Land OÖ
Im September erwarten wir für das Schuljahr 2023/24 rund 20 Austauschschüler*innen aus aller Welt, die hier zur Schule gehen und bei ehrenamtlichen Gastfamilien wohnen werden. Nach diesen Gastfamilien mit Interesse an interkulturellem Austausch suchen wir gerade!
Unter gastfamilien.yfu.at finden Sie weitere Informationen zu unserem Gastfamilien- Programm. Über die Website kann auch unsere kostenlose Infomappe bestellt werden. Auf unserer Website können Sie außerdem auch bereits in den Kurzbeschreibungen der Austauschschüler*innen schmökern, die im September zu uns kommen werden. Detailliertere Informationen (und Fotos) zu den einzelnen Gastkindern erhalten Interessierte auf Anfrage.
16.Feb
In Steyregg startet schon im Februar die 2. Etappe der Sanierungsoffensive am Wasserleitungsnetz. In den nächsten Monaten werden folgende Straßenzüge betroffen sein:
1., Zufahrt Betreubares Wohnen/Freiwillige Feuerwehr Steyregg: Bauphase: 21. Februar 2023 bis 10. März 2023 – die Zufahrt zum Betreubaren Wohnen/Freiwillige Feuerwehr Steyregg erfolgt über den privaten Parkplatz des sog. Meierhofes.
2., Holzwindener Straße: Bauphase: 13. März 2023 bis 27. April 2023 – betroffener Abschnitt von der Kreuzung mit dem Stadtplatz bis zum Objekt Holzwindener Straße 6, inkl. Ordination Dr. Ullner. Hierzu ist eine Komplettsperre der Holzwindener Straße in der Zeit von 13. März 2023 bis 27. April 2023 an den Wochentagen (Montags bis Donnerstags) jeweils zwischen 7:30 Uhr und 18 Uhr ( im Lageplan lila ausgewiesen) erforderlich. Während der Nachtstunden und an den Wochenenden (Freitags bis Sonntags) wird der Baustellenbereich mittels Stahlplatten abgedeckt und für den Verkehr freigegeben.
Für die Patienten des im Grabungsbereich situierten Dr. Ullner wird die Zufahrt während der Ordinationszeiten sichergestellt.
3., Villagarten und Köhlerwiese: Bauphase: nach Abschluss der Arbeiten in der Holzwindener Straße – noch kein konkreter Zeitplan fixiert.
4., Graben: Bauphase: nach Abschluss der Arbeiten in der Holzwindener Straße – noch kein konkreter Zeitplan fixiert. Die Arbeiten werden in jedem Fall halbseitig durchgeführt.
Diese Behinderungen und Sperren sind natürlich ärgerlich, jedoch zur Aufrechterhaltung einer sicheren und sauberen Trinkwasserversorgung unerlässlich. Wir ersuchen daher um Berücksichtigung und Verständnis!
Foto: Beispielbild
15.Feb
Nun ist es soweit!
Nach vielen Jahren haben wir das neue Buch über die Geschichte, das Leben und die Kultur unserer Gemeinde in den Händen. Mit 7 Kapiteln und 300 Seiten erwartet Sie ein wahrer Schatz an Wissen und mit 300 besonderen Bildern und Fotos werden Sie garantiert beeindruckt sein.
Ein großer Dank geht an Autor Peter Grassnigg und Gerhard Haas, die tatkräftig an diesem Projekt mitgewirkt haben.
Das Buch wird ist absofort im Bürgerservice Stadtamt Steyregg und bei der Raiffeisenbank Steyregg für € 28,00 erhältlich.
Wegen des Bahnhofsumbaus in Summerau entfällt der Zughalt in dieser Station. Daher wird von 18. März bis 10. April 2023 ein Schienenersatzverkehr mit Autobussen eingerichtet. Die Busse sind mit der Aufschrift „Schienenersatzverkehr“ gekennzeichnet.
02.Feb
Ab Mitte Februar 2023 werden im Gemeindegebiet von Steyregg unterirdische, aufgrabungsfreie Kanalsanierungsarbeiten durch die Fa. Quabus GmbH für die Steyregger Gemeindebevölkerung durchgeführt.
Die Arbeiten werden voraussichtlich bis November 2023 andauern. Sollten Sie in diesem Zeitraum einen Sanierungstrupp der Fa. Quabus GmbH in Ihrem Straßenzug wahrnehmen, ist mit vorübergehenden Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Selbstverständlich werden die jeweils betroffenen Anrainer:innen noch einmal gesondert verständigt.
Wir ersuchen unsere Bürger:innen, während dieser Arbeiten (Montag bis Freitag 07:30 Uhr – 19:00 Uhr) sparsam mit den häuslichen Abwässern (Geschirrspüler, Waschmaschine, Toilette, etc.) umzugehen.
07.Apr
Ein Appell an die Vernunft
Liebe Steyreggerinnen und Steyregger!
Die erstmalige Umstellung betr. der Entsorgung des Kunststoff-Abfalles auf den gelben Sack ist zu diesem Zeitpunkt natürlich eine besondere Herausforderung. Doch wie die zahlreichen Beispiele in anderen Bezirken zeigt, kann dieses System sehr gut funktionieren, wenn alle zusammenhelfen.
Besonders in dieser für alle herausfordernden Zeit ist es für unser Personal eine zusätzliche Belastung, illegale Müllentsorgungen - sowohl vor dem ASZ als auch in den Sammelstellen oder in der Natur usw. - abholen und sortieren zu müssen. Wir appellieren eindringlich an die Vernunft: bitte nehmen Sie Abstand von illegalen Entsorgungen von Kunststoff- oder Restmüll, Grünschnitt sowie Bauschutt, Sperrmüll oder Entrümpelungen aller Art.
Der erste Abholtermin für den gelben Sack in Steyregg ist Montag, der 20. April 2020.
Die Abholung erfolgt zwischen Montag und Donnerstag, legen Sie Ihre gelben Säcke immer montags bis 6:00 Uhr an der jeweiligen Liegenschaftsgrenze bzw. auf Ihrem Restmülltonnenplatz bereit.
Weitere Informationen zum gelben Sack sowie die weiteren Abholtermine finden Sie unter diesem Link.
23.Mai
Wenn es zu einem Atem-Kreislauf-Stillstand kommt, ist rasche Hilfe ein wesentlicher Faktor – aus diesem Grund gibt es in Steyregg mehrere Defi-Standorte, die rund um die Uhr einen öffentlichen Zugang zu einem Defibrillator bieten:
• Gemeindeamt, Weissenwolffstraße 3 – direkt neben dem Lifteingang • Badesee Steyregg, Im Freizeitpark – beim Badesee-Kiosk • FF Steyregg, Weissenwolffstraße 14 – neben der Eingangstür • FF Lachstatt, Lachstatt 4 – neben der Eingangstür • KiGa Plesching, Im Meierhof 14 – neben der Eingangstür
Weiters verfügt auch die Bauakademie OÖ, Lachstatt 41 über einen Defi, der während der Öffnungszeiten zugänglich ist.
17.Apr
Aufgrund der gegebenen gesetzlichen Bestimmungen ist der Lichtraum über der Straße bis zu einer Höhe von 4,5m, bzw. auf Gehsteigen 2,2m vom angrenzenden Grundbesitzer von jeglichem Ast- und Strauchwerk freizuhalten. Dies gilt ebenso für öffentliche Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen (Straßenlaternen uä.).
Durch hereinragende Äste und Sträucher entstehen oft nicht nur die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Sichtbehinderungen, sondern leider auch immer wieder Schäden an Kraftfahrzeugen bzw. sind Fußgänger dazu gezwungen, vom Gehsteig auf die Fahrbahn auszuweichen.
Wir ersuchen daher dringend alle Grundbesitzer, in Fahrbahnen oder auf Gehsteige ragende Bäume und Sträucher im Sinne der Verkehrssicherheit zurückzuschneiden, aber auch bei etwaigen Neupflanzungen auf einen entsprechend großen Abstand zur Grundgrenze zu achten. Dieser Appell richtet sich auch an unsere Landwirte, deren Waldgrundstücke entlang von Güterwegen und Gemeindestraßen liegen.
09.Apr
Für Personen, die aufgrund einer Behinderung dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ist ein Parkraum freizuhalten. Diese Parkplätze sind durch das Verkehrszeichen "Halten und Parken verboten" in Verbindung mit einer Zusatztafel mit dem Behindertensymbol und dem Wort "ausgenommen" erkennbar.
Auf solchen Parkplätzen dürfen nur Fahrzeuge mit einem Parkausweis (Ausweis gemäß § 29b StVO) parken. Zuwiderrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden mit Geldstrafen belegt bzw. abgeschleppt.
10.Apr
Gemäß § 21 Abs 1 OÖ. Straßengesetz ist die Ableitung von privaten Dach- und sonstigen Oberflächenwässern wie zum Beispiel Brunnenüberwässern oder Drainagewässern auf öffentliches Gut (Straßen, Gehsteige, usw) verboten.
Leider werden immer wieder derartige Ausleitungen festgestellt, die vor allem in den Wintermonaten ein erhebliches Gefahrenpotential bergen. Wir ersuchen daher alle Hausbesitzer, derartige Ableitungen zu unterlassen und dieses Wasser auf eigenem Grund und Boden zur Versickerung zu bringen.
Es gibt aber auch andere Alternativen: nutzen Sie Dachwässer beispielsweise als Brauchwasser zur Bewässerung Ihres Gartens und schonen Sie dadurch unsere Trinkwasserreserven.
23.Apr
Leider müssen wir in letzter Zeit vermehrt feststellen, dass die Gehsteige/Gehwege und Radwege in Steyregg immer wieder als Parkstreifen benutzt werden. Dies passiert vor allem in der Linzer Straße (Gewerbegebiet) und auch entlang der L569 zwischen dem Kindergarten und dem Altstoffsammelzentrum.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist die Benützung – und somit auch das Halten und Parken – von/auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten. Ebenfalls verboten ist die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind.
Dadurch sind Radfahrer, Fußgänger & Co. immer wieder gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen, wobei oftmals gefährliche Situationen mit dem KFZ Verkehr entstehen. Wir appellieren daher an alle KFZ-Lenker: Versetzen Sie sich beim Parken immer auch in die Lage anderer VerkehrsteilnehmerInnen wie Fußgänger, Radfahrer, Personen mit Kinderwagen oder auch Rollstuhlfahrer. Denn nur gemeinsam schaffen wir die Voraussetzungen für ein gutes Miteinander im Straßenverkehr!
Derzeit kann eine tägliche Neubekanntgabe nicht gewährleistet werden. Wir bitten um Verständnis.
20.Dez
Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss bzw. Energiekostenzuschuss läuft vom 2. Jänner 2023 bis zum 28. April 2023.
Bitte das Formular persönlich mit dem Jahreslohnzettel 2022 an
Frau Gloria Rauscher
Stadtamt Steyregg
Weissenwolffstraße 3
4221 Steyregg
(Tel: 0732/640155-68) übergeben.
10.Jan
Seit Jahresende 2022 wurden mehrere Fälle von Geflügelpest (HPAI, Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) bei Wildvögeln in Niederösterreich und Wien festgestellt. In Europa ist die Vogelgrippe sehr präsent und hat in zahlreichen Ländern zu großen Verlusten in Geflügelbetrieben geführt. Besonders für Puten und Hühner ist die Geflügelpest sehr bedrohlich. Enten und Gänse können sich auch infizieren, zeigen aber oft keine Symptome und spielen somit in der Verbreitung der Krankheit eine wesentliche Rolle. Auch heimische Wildvögel, allen voran Wildenten und -gänse, tragen zur Ausbreitung des Virus bei.
Im beiliegenden Flugblatt erhalten Sie alle Informationen zur Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter im gesamten Bezirk Urfahr Umgebung.
Ab 2024 werden Altpapiertonnen bei Ihrem Haushalt eingeführt.
26.Nov
Vorsicht bei winterlichen Fahrverhältnissen!
Auch heuer möchten wir wieder um Vorsicht im Straßenverkehr bei winterlichen Fahrverhältnissen ersuchen. Neben der entsprechenden Ausrüstung (Winterreifen, ev. Schneeketten, Frostschutz, etc.) ist eine angepasste Geschwindigkeit ebenso wichtig wie der entsprechende Abstand zum vorderen Fahrzeug sowie eine vorausschauende und überlegte Fahrweise.
Bitte auch nicht auf die Gehsteigräumung, bzw. die damit verbundenen Anrainerpflichten gemäß § 93 StVO vergessen. Innerhalb des Ortsgebietes sind die Liegenschaftseigentümer für die Räumung und Streuung des angrenzenden Gehsteiges bzw. einem 1m breiten Streifen auf der Straße (wenn kein Gehsteig vorhanden) in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr zuständig. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Verpflichtungen auch dann bestehen, wenn die Gemeinde aus arbeitstechnischen Gründen eine Liegenschaft "mitbetreut", dh. eine „stillschweigende Übung“ i.S. des § 863 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das Ablagern von Schnee auf der Straße ist verboten – bei Unfällen kann hierdurch eine Mithaftung entstehen.
Um einen reibungslosen Winterdienst gewährleisten zu können, ersuchen wir vor allem die Autofahrer (auch in der Nacht) so zu parken, dass eine Durchführung des Winterdienstes möglich und machbar bleibt. Dabei ist zu beachten, dass die Räumfahrzeuge und vor allem der Schneepflug breiter sind, als übliche PKW’s. Es kommt leider immer wieder vor, dass ganze Straßenzüge nicht geräumt und gestreut werden können, weil die Zufahrt bzw. das Umkehren des Räumdienstes durch parkende Autos behindert wird.
In diesem Fall kann seitens der Stadtgemeinde Steyregg bzw. den Winterdienst-Unternehmen keine Haftung bei Schadensfällen übernommen werden! Weiters behält sich die Stadtgemeinde Steyregg aufgrund von Begebenheiten in der Vergangenheit vor, derartige Behinderungen auch anzuzeigen.
Wir werden uns auch in dieser Winterdienstsaison bemühen, den erforderlichen Winterdienst so rasch und effizient wie möglich durchzuführen, ersuchen aber auch Ihrerseits um Ihr Verständnis, um Eigeninitiative und Mithilfe. Gemeinsam mit „unseren“ Unternehmen und dem engagierten Team unseres Bauhofes wünschen wir Ihnen für den Winter 2021/2022 eine sichere Fahrt!
01.Dez
Im Frühling gibt es für unsere Landwirte wieder eine Gelegenheit, ihre Silofolien sinnvoll entsorgen zu können.
Wann? Montag, 20. März 2023 von 10:30 bis 11:30 Uhr Wo? ASZ Steyregg Linzerstraße 50
Wie? Die Silofolien werden mit einem Greifer effizient und direkt ab- bzw. umgeladen, dh. es wird um Anlieferung auf einem Kipper oder großen Anhänger ersucht.
Die Entsorgung der Netze und Schnüre ist während des gesamten Sammelzeitraums (20. - 29. März 2023 im Bezirk Urfahr-Umgebung) in allen ASZ kostenlos, sie müssen in Säcken (am besten durchsichtig) verpackt und verschnürt abgegeben werden. Keine BigBags! Außerhalb des Sammelzeitraumes kann man Netze und Schnüre in allen ASZ immer abgeben, allerdings kostet dann ein Sack € 5,- Wiederverwertung? Die alten Silofolien werden entweder wieder zu Kunststoffgranulat und somit zu neuen Folien, aber auch zu verschiedensten Pflöcken weiterverarbeitet.
03.Nov
Ab Montag, 7. November 2022 beginnen in der Pfenningbergsiedlung (siehe beil. Lageplan) die Modernisierungsarbeiten an der bestehenden Straßenbeleuchtung. Dabei kann es zu kurzfristigen Verkehrsbehinderungen und kleineren Straßensperren kommen. Wir ersuchen um Verständnis!
20.Jul
Bei den vergangenen Unwettern wurden zahlreiche Photovoltaik-Module zerstört. Defekte oder beschädigte PV-Module können entweder bei der Firma, die die Module austauscht, oder kostenpflichtig in folgenden Altstoffsammelzentren abgegeben werden:
• ASZ Hellmonsödt: +43 7215 3426 • ASZ Lichtenberg: +43 7239 20141 • ASZ Walding: +43 7234 84780
Um auch eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen, bitten wir sich vor der Anlieferung im jeweiligen ASZ zu erkundigen welche PV-Module entgegengenommen werden und wie diese anzuliefern sind.
09.Nov
Appell an alle Straßenbenützer - Entfernung von Absperrungen
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass unsere begründeten Straßensperren ignoriert und Absperrungen widerrechtlich entfernt werden.
Absperrungen schützen und sichern - daher bitte nicht einfach entfernen & befahren, sondern beachten und ein bisschen Geduld haben!
VIELEN DANK für Ihr/Euer Verständnis!
Kundmachung Rechnungsabschluss Stadtgemeinde Steyregg und VFI
Kundmachung GR 23-03-23
Verlautbarung Volksbegehren Juni 2023
Verlautbarung Volksbegehren April 2023
Kundmachung Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz - Risikoobjekte
Kundmachung GR-Wahl, Mandatsverteilung
Redaktion und Layout Petra Gschwandtner; amtsblatt@steyregg.at; 0732 / 640 155-62
Inhaltliche Verantwortung Bürgermeister Gerhard Hintringer
Redaktionsschlüsse der nächsten Zeitungen 17.03.2023 05.05.2023 23.06.2023 22.09.2023 03.11.2023 01.12.2023
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Abfallgebührenverordnung
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Kanalgebührenverordnung
Kanalverordnung
Lustbarkeitsabgabeverordnung
Lärmschutzverordnung - Pläne liegen zur Einsicht am Stadtamt auf!
Grillverbot Pleschinger See - Ortspolizeiliche VO
Wassergebührenverordnung
Wasserleitungsordnung
Verordnung über die Sitzungsgelder 2021-2026
Verkehrsmaßnahmen Steyregg
Verordnung emissionsmindernde Maßnahmen Steyregg
Dieses Bundesgesetz regelt insbesondere die Verfahren zur Beschaffung von Leistungen (Vergabeverfahren) im öffentlichen Bereich, das sind die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie die Durchführung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber und die Vergabe von bestimmten Bau- und Dienstleistungsaufträgen, die nicht von öffentlichen Auftraggebern vergeben, aber von diesen subventioniert werden.