einheitliche Abfallgebühr 2024

Das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass sämtliche Abfallkosten in eine Abfallgebühr eingerechnet werden müssen. Diese einheitliche Abfallgebühr wird in Steyregg mit 01.01.2024 eingeführt. Somit wird es keine gesonderte Biomüllgebühr mehr geben. Haushalte, welche bisher nicht an den Biomüll angeschlossen wurden, erhielten bereits diese Information. Da es trotz dieses Schreibens einige Unklarheiten gibt werden hier nochmals einige Fragen klargestellt:

 

•    Muss die Biomülltonne genommen werden?
Nein, grundsätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung vorzunehmen bzw. für Haushalte, welche im Sonderbereich liegen, den Biomüll im ASZ abzugeben.

 

•    Macht es hinsichtlich der Abfallgebühren einen Unterschied, ob die Biomülltonne genommen wird oder nicht?
Nein. Es gibt ab 2024 nur noch eine Abfallgebühr, in welcher der Biomüll enthalten ist. Einzig ist die Sammeltonne für die biogenen Abfälle an sich zu erwerben. Die Gebührenstaffelung richtet sich nach dem Abholintervall der Restmülltonne.

 

•    Wie oft wird der Biomüll abgeholt?
Der Biomüll wird 1 Mal pro Woche (wöchentlich) abgeholt.

 

•    Welche Tonnengröße gibt es? Und ist es möglich eine größere Tonne zu erhalten?
Die Standardgröße ist eine 60 Liter Tonne pro Liegenschaft. Ausgenommen davon sind Mehrparteienhäuser ab 3 Haushalten, welche eine größere Tonne erhalten können.

 

•    Wie hoch sind die neuen einheitlichen Abfallgebühren ab 2024?
Die Berechnung der konkreten Gebühren und die Abfallgebührenordnung wird im Herbst 2023 beschlossen. Eine klare Aussage kann dazu also noch nicht gemacht werden.

 

•    Wie sieht es mit dem Sperrmüll aus?
Sperrmüll kann somit auch kostenlos im ASZ abgegeben werden. Eine Abholung durch unsere Bauhofmitarbeiter kann vereinbart werden. Hier wird der Aufwand (Personal- und Transportkosten) extra weiterverrechnet.

18. Juli 2023