Vorsicht bei winterlichen Fahrverhältnissen

Auch heuer möchten wir wieder um Vorsicht im Straßenverkehr bei winterlichen Fahrverhältnissen ersuchen. Neben der entsprechenden Ausrüstung (Winterreifen, ev. Schneeketten, Frostschutz, etc.) ist eine angepasste Geschwindigkeit ebenso wichtig wie der entsprechende Abstand zum vorderen Fahrzeug sowie eine vorausschauende und überlegte Fahrweise.

Ebenso wichtig wie der Winterdienst auf den Straßen ist natürlich auch die Gehsteigräumung, bzw. die damit verbundenen Anrainerpflichten gemäß § 93 StVO. Innerhalb des Ortsgebietes sind die Liegenschaftseigentümer für die Räumung und Streuung des angrenzenden Gehsteiges bzw. einem 1m breiten Streifen auf der Straße (wenn kein Gehsteig vorhanden) in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr zuständig. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Verpflichtungen auch dann bestehen, wenn die Gemeinde aus arbeitstechnischen Gründen eine Liegenschaft "mitbetreut", dh. eine „stillschweigende Übung“ i.S. des § 863 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das Ablagern von Schnee auf der Straße ist verboten – bei Unfällen kann hierdurch eine Mithaftung entstehen.

Um einen reibungslosen Winterdienst gewährleisten zu können, ersuchen wir vor allem die Autofahrer (auch in der Nacht) so zu parken, dass eine Durchführung des Winterdienstes möglich und machbar bleibt. Dabei ist zu beachten, dass die Räumfahrzeuge und vor allem der Schneepflug breiter sind, als übliche PKW’s. Es kommt leider immer wieder vor, dass ganze Straßenzüge nicht geräumt und gestreut werden können, weil die Zufahrt bzw. das Umkehren des Räumdienstes durch parkende Autos behindert wird.

In diesem Fall kann seitens der Stadtgemeinde Steyregg bzw. den Winterdienst-Unternehmen keine Haftung bei Schadensfällen übernommen werden! Weiters behält sich die Stadtgemeinde Steyregg aufgrund von Begebenheiten in der Vergangenheit vor, derartige Behinderungen auch anzuzeigen.

Wir werden uns auch in dieser Winterdienstsaison bemühen, den erforderlichen Winterdienst so rasch und effizient wie möglich durchzuführen, ersuchen aber auch Ihrerseits um Ihr Verständnis, um Eigeninitiative und Mithilfe. Gemeinsam mit „unseren“ Unternehmen und dem engagierten Team des Bauhofes Steyregg wünschen wir Ihnen für den Winter 2023/2024 eine sichere Fahrt!

1. Januar