Ehevoraussetzung in Österreich
Die Ehefähigkeit wird im Zuge der EdE (Ermittlung der Ehefähigkeit) vom jeweiligen Standesamt geprüft (Alter, Personenstand, persönliche Daten, gesetzliche Bestimmungen, Namensführung, Geschäfts- und Urteilsfähigkeit) und ist in Österreich verpflichtend egal ob österreichischer Staatsbürger oder Personen anderer Staatsangehörigkeit.
Notwendige Unterlagen
Österreichische Staatsbürger benötigen
- Ausweis (Reisepass/Personalausweis)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis Akademische Grade (falls Eintrag erwünscht)
- bei Vorehen: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
- Gemeinsame Kinder vorhanden: Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
Ausländische Staatsangehörige benötigen
- Ausweis (Reisepass/Personalausweis)
- Ausländische Geburtsurkunde oder entsprechendes Dokument mit Übersetzung
- Bestätigung über den Familienstand (z.B.: Ledikeitszeugnis, Ehefähigkeitszeugnis, Affidavit etc.)
- ggf. Beglaubigung vom jeweiligen Land (Apostille, diplomatische Beglaubigung)
- bei Vorehen: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
- Gemeinsame Kinder vorhanden: Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes