Anzeige einer Geburt

Nur erforderlich wenn das Kind in Steyregg geboren ist!


Die Geburt eines Neugeborenen muss dem zuständigen Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden. Im Allgemeinen wird die Anzeige der Geburt durch die Krankenanstalt, in der das Kind geboren wird, automatisch an das Standesamt übermittelt. 

Bei einer Hausgeburt wird die Anzeige üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.


Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen