ALLFRED
Allfred steht für "Alltag.Freizeit.Dienstleistung" und ist eine Serviceplattform des Diakoniewerks.
Allfred vermittelt Alltagshelfer:innen. Das sind Personen, die Ihnen Gesellschaft leisten, für Sie einkaufen gehen, mit Ihnen kochen, aufräumen, den Garten pflegen, Sie zu Bekannten oder ins Café begleiten, mit Ihnen singen, tratschen, Kaffee trinken, vorlesen, Spiele spielen, Gedächtnistraining machen oder den Müll hinaus bringen - Alltagstätigkeiten eben. Allfred vermittelt kein Putzpersonal und keine professionelle Pflege.
Die Alltagshelfer:innen, haben vorab einen Bewerbungsprozess durchlaufen und wurden auf deren Eignung geprüft. Dadurch kann garantiert werden, dass alle der ca. 100 Helfer:innen einen einwandfreien Leumund haben.
Wenn auch Sie - für sich selbst oder Ihre Angehörigen - eine Alltagsunterstützung suchen, kontaktieren Sie jetzt die Allfred-Leitung.
Kontakt
Montag von 8:00 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag von 13:00 bis 17:00 Uhr
Telefon: 0664/88630736
Mail: office@allfred.at
www.allfred.at
Alzheimerhilfe
Demenzservicestelle Linz
Demenzerkrankungen nehmen weltweit zu, fast jeder von uns kennt einen Menschen mit Demenz. Eine Demenzerkrankung betrifft und fordert ganz besonders die nahen Angehörigen des oder der Erkrankten, auch in unserer Gemeinde. In dieser Situation ist es gut, sich Wissen über Demenz anzueignen und Informationen zur richtigen Kommunikation mit dem/der Erkrankten sowie zu Entlastungsmöglichkeiten zu bekommen.
Kompakt und kompetent erhalten Sie dieses bei der MAS Alzheimerhilfe
Rosa Handlbauer, Dipl. Sozialarbeiterin
Demenzservicestelle Linz
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Kontakt
MAS Alzheimerhilfe
A-4040 Urfahr, Ferihumerstraße 5
Tel : +43(0)664/8546695
E-Mail: rosa.handlbauer@mas.or.at
Web: www.alzheimerhilfe.at
EXIT-sozial
EXIT-sozial ist ein Verein für psychosoziale Dienste, der 1981 in Linz (Oberösterreich) als „Verein für psychiatrische Nachsorgeeinrichtungen“ gegründet wurde. Aufgabe des Vereins ist, die Situation von Menschen mit psychischen und sozialen Problemen zu verbessern.
Es werden Menschen mit psychischen und sozialen Problemen, anonym und kostenlos unterstützt, in Oberösterreich und ganz besonders in Linz-Urfahr, Urfahr-Umgebung, Eferding und Bad Leonfelden.
Angebote
- Fähigkeitsorientierte Aktivitäten
- Freiwilligenarbeit
- Hilfe für Gewaltopfer
- Kost-Nix-Laden PSZ Sterngartl
- Messies
- Netzwerk Stimmenhören
- Peer-Beratung
- Psychosoziale Beratung
- Psychosoziale Treffpunkte
- Seminarraum
- SeViE – Sexualität, Vielfalt & Empowerment
- Trialog
- Wohnen
- Wohnen Maßnahmenvollzug
Kontakt:
Telefon: 0732 / 719 200
Mail: service@exitsozial.at
www.exitsozial.at
Mobile Betreuung, Hilfe & Hauskrankenpflege
Unterstützung bei Körperpflege, beim An- und Auskleiden, Hilfe bei Mobilisation und Ernährung, Unterstützung in Haushaltsführung, Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen Beratung und Unterstützung der pflegenden Angehörigen
Die Betreuungskosten richten sich nach Einkommen und Pflegestufe und werden über den Sozialhilfeverband verrechnet.
Kontakt:
DGKS Andrea Göweil
Gaisbacher Straße 11, 4210 Gallneukirchen
Mo-Fr: 08:00-12:00 Uhr
Mobil: 0664 / 85 82 648, Tel. 07235 / 63251 DW 705
E-Mail: diakoniemobil.gallneukirchen@diakoniewerk.at
Mobilen Hospiz- und Palliativteams der Caritas
Wir helfen. Menschen leben. Bis zuletzt.
Betreuung und Begleitung in gewohnter Umgebung
Die Mobilen Hospiz- und Palliativteams bieten Menschen mit unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankungen sowie deren Bezugspersonen eine umfassende Betreuung und Begleitung in der gewohnten, häuslichen Umgebung an. Unsere Unterstützungsleistungen sind für Patient*innen und Angehörige unentgeltlich, unabhängig ihrer Nationalität, Konfession und finanziellen Situation. Maßnahmen der aktiven Sterbehilfe werden abgelehnt.
Palliativteam
Zusätzlich bieten die Mobile Palliativteams (gefördert aus den Mitteln des oö. Gesundheitsfonds des Landes Oberösterreich) in den Bezirken Linz, Linz-Land, Urfahr-Umgebung für in Betreuung stehende Patient*innen Sicherheit rund um die Uhr durch die 24 Stunden Bereitschaft. In den Bezirken Rohrbach, Steyr, Steyr-Land und Kirchdorf stehen die im Aufbau befindlichen Palliativteams nach Absprache ebenfalls nachts, an Wochenenden und an Feiertagen zur Verfügung. Durch das interdisziplinär zusammengesetzte Team kann diese umfassende Versorgung gewährleistet werden.
Medizinisch-pflegerische Betreuung
Wir beraten / koordinieren
- in Fragen der Betreuung und Pflege zu Hause
- Aufbau eines Betreuungskonzeptes
- Vernetzung bestehender Hilfsangebote
- Organisation notwendiger Heil- und Pflegebehelfe
Wir schaffen mit Palliativpflege und -medizin Linderung durch
- Beratung, Anleitung und Durchführung lindernder Pflegemaßnahmen
- Kontaktnahme und Kooperation mit den Palliativmediziner*innen in Fragen der Schmerztherapie und Kontrolle belastender Beschwerden
- Unterstützung bei der Umsetzung der Therapien und Maßnahmen
- Betreuung von Patient*innen mit Schmerzpumpen in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzt*innen
Psychosoziale und spirituelle Begleitung
Wir begleiten
- Besuche für Gespräche und zum "DA SEIN"
- Besuche nach individueller Absprache zur Entlastung der Angehörigen
Trauerbegleitung
Wir begleiten Sie in der Zeit des Abschiednehmens und der Trauer. Zusätzich bieten wir in Braunau, Steyr und Rohrbach Selbsthilfegruppen für Trauernde an. Diese Trauergruppen bieten einen Ort der Begegnung und des Austauschs für trauernde Menschen. Für aktuelle Termine wenden Sie sich bitte an unsere regionalen Ansprechpersonen.
Kontakt:
Mobiles Hospizteam UU
Eva Maria Konrad, Thomas Gabauer, Telefon: 0732 7610-7910
Mobiles Palliativteam UU
Martina Dumhard, Telefon: 0732 7610-7910
www.caritas-ooe.at/
NEBA - Netzwerk für berufliche Assistenz
Das Netzwerk Berufliche Assistenz – kurz NEBA – wird über das Sozialministeriumsservice (SMS) finanziert und ist ein ausdifferenziertes System zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen. Eine breit gefächerte Trägerlandschaft sichert das Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse der Zielgruppen und ist von arbeitsmarktpolitischer Relevanz. NEBA ist gleichzeitig eine wichtige Unterstützungsstruktur bei der weiteren Entwicklung des Gleichstellungsrechtes.
Unter dem NEBA-Dach werden zahlreiche Unterstützungsleistungen gebündelt, die sowohl Menschen mit Behinderung als auch ausgrenzungsgefährdete Jugendliche kostenlos in Anspruch nehmen können. Kompetente Partner:innen gibt es in allen Bundesländern.
Nähere Infos finden Sie unter www.neba.at
Pflegegeld & Pflege-Hotline
Das Pflegegeld soll pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit bieten, sich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern.
Anspruchsvoraussetzungen
Pflegegeld wird gewährt,
- wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt
- und der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 65 Stunden monatlich beträgt
- und voraussichtlich zumindest sechs Monate andauern wird
- für Menschen mit grundsätzlich gewöhnliche Aufenthalt in Österreich
Höhe des Pflegegeldes
Das Pflegegeld ist eine Leistung die nicht vom Einkommen abhängt, zwölf mal jährlich gebührt und monatlich ausbezahlt wird.
Der Antrag auf Pflegegeld ist beim zuständigen Versicherungsträge zu stellen. Den allgemeinen Pflegegeld-Antrag finden Sie HIER.
Pflege-Hotline
Die „Pflege-Hotline - 051 775 775“ des Landes Oberösterreich und der Caritas sorgt für schnelle Hilfe bei Fragen rund um das Thema Pflege und Betreuung im Alter.
Weitere Informationen zum Thema Pflege und Betreuung in Oberösterreich finden Sie unter www.pflegeinfo-ooe.at.
Rezeptgebührenbefreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen hat man Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr. Treffen diese Voraussetzungen zu, muss auch das Serviceentgelt für die e-card nicht entrichtet werden. Neben den Versicherten sind stets auch deren anspruchsberechtigte Angehörige mitbegünstigt.
Nähere Informationen zur e-card gibt es bei der E-Card-Serviceline unter der Telefonnummer 050 124 3311.
Voraussetzungen
- Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten
- (Die Rezeptgebührenbefreiung betrifft nur die Medikamente, die zur Behandlung von anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten notwendig sind. Die Ärztin/der Arzt versieht das Rezept mit einem entsprechenden Vermerk.)
- Zivildienstleistende und deren Angehörige
- Asylwerberinnen/Asylwerber in Bundesbetreuung
Befreiung aufgrund besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit
Bei sozialer Schutzbedürftigkeit muss in manchen Fällen ein Antrag auf die Befreiung gestellt werden, in anderen Fällen ist dies nicht notwendig.
- Befreiung ohne Antrag:
- Bezieherinnen/Bezieher von bestimmten Geldleistungen wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit (zum Beispiel Ausgleichszulage, Ergänzungszulage)
- Zivildienstleistende
- Wer im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat, ist automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Personen, die nicht aus einem anderen Grund von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen in jedem Fall mindestens 37 Rezeptgebühren zu je 7,10 Euro (Wert für das Jahr 2024) zahlen, bevor die Zwei-Prozent-Deckelung der Rezeptgebühren zur Anwendung kommt (= Mindestobergrenze).
- Befreiung mit Antrag:Personen, deren monatliches Nettoeinkommen folgende Richtwerte nicht übersteigt (Werte für das Jahr 2024):
- Alleinstehende: 1.217,96 Euro
- Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.400,65 Euro
- Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften: 1.921,46 Euro
- Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 2.209,68 Euro
- Richtwerterhöhung pro mitversichertem Kind: 187,93 Euro
Zuständige Stelle
Wer keinen gesetzlichen Anspruch auf die Befreiung hat, stellt den Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger. (ÖGK, SVS, BAVEB, etc.)
Erforderliche Unterlagen
Je nach individueller Situation müssen bei der Notwendigkeit eines Antrags unterschiedliche Unterlagen beigefügt werden. Dies können unter anderem sein:
- Nachweis über die Höhe des letzten Monatsbezugs
- Nachweis über die Höhe des Ruhe- oder Versorgungsgenusses
- Nachweis über die Höhe des Einkommens der Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. des Ehe- oder Lebenspartners
- Nachweis über die Höhe von Rentenbezügen aus der Unfallversicherung
Rotkreuz-Märkte in Urfahr-Umgebung
Sozialmarkt für Menschen mit geringem Einkommen!
Mit 2019 wurden alle Rotkreuz-Sozialmärkte in Oberösterreich einheitlich in Rotkreuz-Markt umbenannt.
Die Sozialmärkte des Roten Kreuzes bieten gerade jenen Menschen eine Möglichkeit gesunde, ausgewogene Ernährung möglich zu machen und dabei mehr Geld für andere, ebenso wichtige Dinge zu sparen.
Die Standorte Bezirk Urfahr, Öffnungszeiten und vieles mehr finden sie im unten stehen Informationsblatt.
Rotkreuz-Märkte_UU.pdf herunterladen (0.26 MB)
Rufhilfe
Jede Privatperson mit Wohnsitz in OÖ kann die Rufhilfe des Roten Kreuzes OÖ in Anspruch nehmen. Besonders empfehlenswert ist die Rufhilfe für Menschen, die auf Grund ihres Gesundheitszustandes und/oder Alters in den eigenen vier Wänden einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind und sich häufig alleine in ihrer Wohnung aufhalten.
Rufhilfe-Anmeldeformular OÖ: Anmeldung_RUFHILFE.pdf herunterladen (0.35 MB)
Kontakt
OÖ Rotes Kreuz
Referat Rufhilfe
Körnerstraße 28, 4020 Linz
E-Mail rufhilfe@o.roteskreuz.at
www.roteskreuz.at
SCHULDNERHILFE & Schuldnerberatung
Die SCHULDNERHILFE OÖ eine staatlich anerkannte Schuldenberatungs- und Familienberatungsstelle, die nach dem Familienberatungs-Förderungsgesetz seit 1979 erfolgreich tätig ist. Mit einem multiprofessionellen Team bestehend aus SozialarbeiterInnen, JuristInnen, PädagogInnen und Bankkaufleuten führen sie in Linz, Freistadt, Kirchdorf an der Krems, Perg und Rohrbach-Berg Beratungen kompetent und kostenfrei durch.
Mit dem Betreuten Konto unterstützen sie Menschen bei der Einhaltung ihrer Zahlungsprioritäten.
Mo, Mi, Do: 08:30 – 12:00 und 13:00 – 17:00
Di: 08:30 – 12:00
und von 16:00 – 18:00 offene Sprechstunde
Fr: 08:30 – 12:00
sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Schuldnerberatung Oberösterreich, Stockhofstraße 9, 4020 Linz
Tel.: +43 732 7777 34
linz@schuldner-hilfe.at
https://www.schuldner-hilfe.at/
Selbständig Leben Daheim
für Seniorinnen und Senioren im Bezirk Urfahr-Umgebung
Ab November können Menschen im Alter, die selbstständig zuhause leben, Begleitung im Rahmen einer mehrstündigen Alltagsbegleitung in Anspruch nehmen. Dieses Angebot wird über die „Beschäftigungsaktion 20.000“ vom Sozialministerium gefördert und vom Diakoniewerk im Bezirk Urfahr-Umgebung umgesetzt.
Informationen und Auskunft
Diakonie Oberösterreich
Fr. Göweil; + 43 664 858 26 48
Die dazugehörige Broschüre finden Sie HIER
Tageszentrum Gallneukirchen
Für SeniorInnen, die bei ihren Angehörigen leben, ist die Tagesbetreuung eine schöne Abwechslung im Alltag und für die Angehörigen eine wertvolle Entlastung. Das Angebot ist besonders für Menschen mit Demenz geeignet.
- Betreuung durch eine erfahrene Fachkraft
- Fachliche Hilfestellung und Beratung für pflegende Angehörige
- Betreuung halbtags bzw. ganztägig
- Die Betreuungskosten richten sich nach dem Einkommen
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Tagesbetreuung Gallneukirchen
Hauptstraße 3, 4210 Gallneukirchen
Irmgard Moser
Tel.: +43 7235 63251-704 oder +43 664 88 97 19 84
E-Mail: tagesbetreuung.gk@diakoniewerk.at
www.diakoniewerk.at
Folder Tagesbetreuung Gallneukirchen: Folder-Tagesbetreuung-Gallneukirchen-dw.pdf herunterladen (0.56 MB)
Unterstützung für pflegende Angehörige
Damit sich pflegende Angehörige durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen bzw. Kurse zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung absolvieren können, kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden. Es können nur nachgewiesene Kosten berücksichtigt werden.
Zuwendungen für Pflegekurse
Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung können ab 1.1.2023 bei Vorliegen einer sozialen Härte (Einkommen) an nahe Angehörige einer Person mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 1 gewährt werden, die an einem oder mehreren Kursen zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung teilnehmen.
Mit dieser Zuwendung soll die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Pflegekursen einschließlich Schulungen oder fachlicher Anleitung zuhause durch nahe Angehörige von pflegebedürftigen Personen verbessert werden, womit die häusliche Pflege erleichtert und zur Prävention gegen physische und psychische Überlastungen beigetragen werden soll. Die Zuwendung kann auch für online zu absolvierende Pflegekurse gewährt werden.
Die maximale Zuwendung pro pflegebedürftiger Person beträgt jährlich 200 €.
Antragsformular: Antragsformular Pflegekurse
Zuwendungen für pflegende Angehörige zur Ersatzpflege
Mit dieser Zuwendung soll die Möglichkeit verbessert werden, im Fall der Verhinderung der Hauptpflegeperson vermehrt professionelle oder private Ersatzpflege in Anspruch nehmen zu können, womit ein Beitrag zur Entlastung der Hauptpflegeperson geleistet werden soll.
Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung
Die Person pflegt seit mindestens einem Jahr überwiegend
- einen nahen Angehörigen mit Pflegegeld der Stufe 3–7
- oder einen nahen Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung und Pflegegeld zumindest der Stufe 1
- oder einen minderjährigen, nahen Angehörigen mit Pflegegeld zumindest der Stufe 1
und ist wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert.
Antragsformular: Ansuchen Zuwendung für pflegende Angehörige
Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriumservice www.sozialministeriumservice.at