Familienangebote

Familienförderungen

HIER finden Sie die aktuelle Fördermöglichkeiten für Familien.





Eltern-Kind-Zentrum Steyregg "SCHMETTERLING"

Logo EKIZ

Die Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) der Familienakademie Mühlviertel sind Orte der Begegnung, der Beratung, der Vernetzung und Unterstützung.

Ziel der Eltern-Kind-Zentren ist es, Eltern bei ihren vielfältigen Aufgaben der Kindererziehung zu unterstützen und zu begleiten. Beratung, Bildung und Freizeitgestaltung von Eltern, Kindern und Familien sind die wichtigsten Schwerpunkte.


Hier der Link zum aktuellen Herbstprogramm: 

EKiZ-Herbstprogramm 2024


Adresse: Kirchengasse 4b, 4221 Steyregg

Bürozeiten: Mo: 09:00 - 11:00 Uhr

Kontakt:

Sandra Ingerl

Tel: 0664/88313352

E-Mail: ekiz.schmetterling@kinderfreunde-ooe.at

Schließtage: In den Ferien und an schulfreien Tagen ist das Eltern-Kind-Zentrum geschlossen!



Entwicklungskonzept Kinderbildungs- und -betreuungsplätze

der Stadtgemeinde Steyregg

Als familienfreundliche Gemeinde hat sich die Stadtgemeinde Steyregg das Ziel gesetzt, Eltern bestmöglich bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Eine bedarfsorientierte Kinderbetreuung für alle Altersgruppen soll auch zukünftig gewährleistet sein.


Anbei das neue Entwicklungskonzept für die Arbeitsjahre 2023/24 bis 2026/27 zur Einsicht:

Entwicklungskonzept_Kinderbildungs-_und_-_betreuungseinrichtungen.pdf herunterladen (0.38 MB)



Familienförderung Steyregg

Für Familien in Steyregg - Eltern von Kindern im Alter bis zu 6 Jahren – gewährt die Stadtgemeinde Steyregg eine Familienförderung in Höhe von max. € 435,00.

Die Anträge können mit 2, 4 und 6 Jahren des Kindes beantragt werden, in der Höhe von je € 145,00. 


Voraussetzung:

  • Hauptwohnsitz des Kindes in Steyregg
  • Mutter-Kind-Pass, in welchem die laufenden ärztlichen Untersuchungen des Kindes attestiert sind
  • ausgefülltes "Familienförderung Steyregg" Formular (das finden Sie  HIER)
  • Nachweis über den Besuch 2 erziehungsbegleitender Veranstaltungen


Erziehungsbegleitende Veranstaltungen werden bei diversen Veranstaltern angeboten, wie z.B.:

OÖ Familienreferat www.land-oberoesterreich.gv.at/32019.htm

OÖ Familienkarte www.familienkarte.at

Kinderfreunde OÖ www.kinderfreunde.cc

OÖ Familienbund www.ooe.familienbund.at

Spiegel www.spiegel-ooe.at

ÖGK www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.867302&portal=oegkportal


Erziehungsbegleitende Veranstaltungen

Kriterien / Themen die die Veranstaltung beinhalten soll:

  • Erziehungsziele
  • Gesundheit, Ernährung und Wohlbefinden
  • Familie
  • Lernen, Entwicklung und Kreativität
  • Medien und Gewalt
  • Kommunikation
  • Elternschaft/Partnerschaft/Familienformen
  • Konsum und Sucht



Familienfreundliche Gemeinde

Vom Kindergarten bis zum Lebensraum für alle Generationen: Vielfältig und umfangreich ist das Angebot, das unsere Gemeinde bereits jetzt für unsere Kinder, Jugendliche, Senioren und Familien hat.

Dabei geht es um die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der generationsspezifischen und generationsübergreifenden Familien- und Kinderfreundlichkeit. Das Ziel des Audits „familienfreundlichegemeinde“ ist es, die Attraktivität der Gemeinde als lebenswerten Standort für Familien, Kinder, Jugendliche, Seniorinnen, Senioren und Unternehmen zu steigern.


Der Gemeinderat hat sich für die Umsetzung und Weiterverfolgung folgender Maßnahmen ausgesprochen: 

  • Bei Beschilderung von Wanderwegen soll auf ein familienfreundliches Erscheinungsbild besonders Bedacht genommen werden.
  • Es sollen frei zugängliche Sportflächen geschaffen bzw. zur Verfügung gestellt werden (zB Verlegung Fitnessgeräte Badesee).
  • Gemeinsam mit dem JUSTY soll eine Expositur des Jugendzentrums in Plesching weiterverfolgt werden.
  • Es sollen weitere Spielgeräte für Spielplätze für größere Kinder angekauft werden.
  • Anbringung weiterer Sitzgelegenheiten am Badeseerundgang

Weitere Auskünfte: Stadtamt Steyregg; AL Michael Öhlinger, 0732/640155-72


Informationen zum Audit: www.familieundberuf.at

Zertifikat_Familienfreundliche_Gemeinde.pdf herunterladen (0.53 MB)



Mobile Familiendienste der Caritas

Eine Mutter ist überlastet oder erkrankt und braucht jemanden für die Kinder und den Haushalt. Eine Situation, die rasche und kompetente Hilfe erfordert. Eine Person und zwei Kinder sitzen auf einem Felsen


Die Mobilen Familiendienste der Caritas für Betreuung und Pflege kommen zu Ihnen nach Hause, wenn Sie Unterstützung im Alltag brauchen:

Caritas für Betreuung und Pflege; Mobile Familiendienste

Gerberweg 6; 4150 Rohrbach; Tel.: 07289/20998-2571

E-Mail: familiendienste_rohrbach@caritas-linz.at

www.mobiledienste.or.at


* Die Caritas für Betreuung und Pflege führt die mobile Betreuung und Hilfe im Auftrag der Regionalen Träger Sozialer Hilfe und mit Unterstützung des Sozialressorts des Landes OÖ durch.



OÖ Familienkarte

Logo

Die OÖ Familienkarte bringt jede Menge Vorteile für die oberösterreichischen Familien! 

Hier finden Sie die Gemeinde-Highlights Februar bis Juni 2025: Highlights Februar bis Juni 2025


Online-Antragsformular für die Familienkarte finden Sie unter www.e-gov.ooe.gv.at

 

Erstkarte der OÖ Familienkarte

Um Familien künftig im Rahmen der OÖ Familienkarte noch stärker zu unterstützen, beispielsweise bei der Anschaffung der Erstausstattung für das Kind (Kinderwagen, Kleidung etc.), sollen künftig auch werdende Eltern(teile) bereits vor der Geburt des ersten Kindes die OÖ Familienkarte als „Erstkarte“ beantragen können.


Der Antrag ist online zu stellen: https://www.familienkarte.at/de/familienkarte/ooefamilienkarte/onlineantrag.html 


Voraussetzungen für den Erhalt der „Erstkarte“ der OÖ Familienkarte

  • Vorliegen einer Schwangerschaft beim ersten Kind ab der 20. Schwangerschaftswoche
  • Hauptwohnsitz der werdenden Eltern ist in Oberösterreich
  • Bei ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern (ausgenommen Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der EU) ist der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich (Aufenthaltstitel,
    Dokumentation über den Aufenthalt in Österreich, etc.) erforderlich.


Wichtig bei der Beantragung der Erstkarte:

  • Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin (zB. Eltern-Kind-Pass oder Bestätigung, die auch dem Arbeitgeber vorgelegt wird/wurde etc.)


Oö. Elternbildungsgutscheine

Für die meisten werdenden Mütter und Väter ist die pränatale Phase eine Zeit, die geprägt ist von vielen Fragen und intensiven Empfindungen. Elternbildung kann hier unterstützend wirken. Mit Ausstellung der „Erstkarte“ der OÖ Familienkarte wird den werdenden Eltern ein Oö. Elternbildungsgutschein im Wert von 20 Euro zur Verfügung gestellt.


Oö. Elternbildungsgutscheine können bei allen mit dem Gutschein gekennzeichneten Veranstaltungen eingelöst werden. Das gesamte Elternbildungsangebot ist auf www.familienkarte.at bzw. in der Familienkarte APP abrufbar. Diese Veranstaltungen finden bei Oberösterreichs Bildungseinrichtungen, Eltern-Kind-Zentren, Familienorganisationen, öffentlichen Anbietern und zahlreichen privaten Initiativen statt. Der Betrag, der am Gutschein ausgewiesen ist, wird direkt von der Teilnahmegebühr abgezogen. Die Verrechnung der Gutscheine erfolgt seitens des Veranstalters direkt mit dem Land Oberösterreich.


Weitere Oö. Elternbildungsgutscheine im Wert von je 20 Euro erhalten Eltern automatisch mit dem Eintrag des Kindes in die OÖ Familienkarte (Geburt) sowie zum 3., 6. und 10. Geburtstag des Kindes.


Oö. Familienpaket

Mit dieser Mappe erhalten Schwangere und Jungfamilien ein wertvolles Bündel an Informationen über die wichtigen Phasen des Familienlebens sowie über die Familienförderungen des Bundes und des Landes Oberösterreich. Ein beigelegtes Gutscheinheft bietet zusätzlich kleine finanzielle Starthilfen durch zahlreiche Betriebe an. Das "OÖ Familienpaket" kann bei der Wohnsitzgemeinde gegen Vorlage des Eltern-Kind-Passes oder der OÖ Familienkarte bereits vor der Geburt des Kindes abgeholt werden. 


Oö. Nachhilfeförderung

Hiermit dürfen wir Sie darüber informieren, dass der Fördertopf von der Oö. Landesregierung für die außerschulische Nachhilfe um weitere vier Jahre (bis 31. Juli 2028) eingerichtet wurde.

Die Förderkriterien sind unverändert. Die Höhe der Förderung ist pro Semester und Kind mit 150 Euro in Form eines Gutscheines festgelegt.

Die Förderung kann seitens der Schule bzw. eines Erziehungsberechtigten beantragt werden. 

Informationen und das Antragsformular sind unter diesem Link zu finden: www.familienkarte.at/foerderungen



OÖ Schulveranstaltungshilfe

Gefördert werden Eltern, wenn mindestens ein Kind im Laufe des Schuljahres an einer 4-tägigen Schulveranstaltung teilgenommen hat oder mehrere Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit mindestens einer Nächtigung außerhalb des Schulstandortes teilgenommen haben (Pflichtschule).


Die Höhe des Zuschusses für 2-tägige Schulveranstaltungen beträgt 50 Euro, für 3-tägige Schulveranstaltungen 75 Euro, für 4-tägige Schulveranstaltungen 100 Euro und für 5-tägige und längere Schulveranstaltungen 125 Euro.


Nimmt ein Kind in einem Schuljahr an mehreren Schulveranstaltungen teil, wird empfohlen, den Zuschuss für den längeren dieser Aufenthalte zu beantragen.

Einreichfrist: Bis spätestens 3 Monate nach Ende des laufenden Schuljahres (31. Okt.)


Den Antrag und weitere Infos finden Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at