Personen, die ihren Hauptwohnsitz in den für die Bewohnerparkkarte vorgesehenen Straßenzügen haben, können eine Bewohnerparkkarte beantragen.
Mit dieser Bewohnerparkkarte erhalten sie die Berechtigung, ihr Fahrzeug in den umliegenden Kurzparkzonen über die erlaubte Parkdauer hinaus abzustellen.
Voraussetzung für die Erlangung einer Bewohnerparkkarte ist, dass sie Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrwagens sind, oder nachweisen können, dass ihnen ein arbeitgebereigener Kraftwagen zur Privatnutzung überlassen wird und kein eigener Abstellplatz zur Verfügung steht.
Die Bewilligung wird auf die Dauer von einem Jahr erteilt.
Dafür ist eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten. Die Abholung hat persönlich zu erfolgen.
Folgende Unterlagen sind bei der Erstausstellung vorzulegen
- Zulassungsschein (die darin eingetragene Adresse muss mit dem Hauptwohnsitz identisch sein)
- allenfalls Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie dessen Kraftfahrzeug auch privat nutzen dürfen
- Meldezettel
Kontakt Stadtamt Steyregg
Katharina Gusenbauer; + 43 732 / 640155 65; katharina.gusenbauer@steyregg.at