Amtssignatur

1. Allgemeine Information

Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem "Rundstempel") sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechansimen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Merkmale der Amtssignatur

Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

Bildmarke

Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde

Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des Ausdruck des Dokuments

 

3. Bildmarke

Veröffentlichung der Bildmarke (Amtssignatur) gemäß Paragraf 19 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes (E-GovG).

Die Stadtgemeinde Steyregg verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke: Bildmarke Steyregg


4. Prüfung der Amtssignatur

Bei Vorliegen des elektronischen Dokuments kann die Amtssignatur unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.