Informationen für Wohnungswerber

Die Stadtgemeinde Steyregg besitzt keine eigenen Wohnungen. Sie hat nur das Recht, bei frei werdenden Wohnungen, die im Eigentum der LAWOG oder der BRW stehen, einen Wohnungswerber zur Nachvermietung vorzuschlagen. Dazu muss jedoch der "Antrag auf Zuweisung einer Wohnung" ausgefüllt und bei der Stadtgemeinde Steyregg abgegeben werden.

Antrag_auf_Zuweisung_einer_Wohnung[1].pdf herunterladen (0.48 MB)


Kontakt Stadtamt

Tanja Mayrhofer