Unterstützungserklärung

Für die Einleitung eines Volksbegehren müssen im Vorfeld Unterstützungserklärungen unterschrieben werden. 

Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist, sind 100.000 Unterschriften notwendig.

Die unterschriebenen Unterstützungserklärungen werden im Falle eines zustande kommenden Volksbegehrens angerechnet.


Unterstützungswillige müssen am Tag der Unterstützung das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen, d.h. am letzten Tag des Eintragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sein.


Unterstützungserklärungen können seit der Inbetriebnahme des Zentralen Wählerregisters mit 1. Jänner 2018 auf folgende Arten abgegeben werden:

  • Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde unabhängig vom Hauptwohnsitz – während der jeweiligen Amtsstunden
  • Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID Austria oder EU Login erforderlich)

Auch Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können mittels ID Austria oder EU Login nunmehr eine Unterstützungserklärung abgeben.


Hier finden Sie alle Volksbegehren die sich aktuell noch in der Unterstützungsphase (Einleitungsverfahren) befinden: oesterreich.gv.at/buergerbeteiligung