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Allgemeine Informationen

Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen unterschieden. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist die allgemeine Zugänglichkeit bei öffentlichen Veranstaltungen. Trifft dieses Kriterium zu, ist üblicherweise eine Meldung bei der zuständigen Behörde notwendig.


Link zum aktuellen Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz: ris.bka.gv.at/Gesetz

Link zur aktuellen Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung:  ris.bka.gv.at/Verordnung


Meldung an Gemeinde:

Veranstaltungsmeldung: Kleinveranstaltung bis 299 Personen , spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung

Veranstaltungsmeldung[1].pdf herunterladen (0.5 MB)

Veranstaltungsanzeige: ab 300 Personen, spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung

Veranstaltungsanzeige[1].pdf herunterladen (0.49 MB)


Kosten:

Anfallende Gebühren bei Veranstaltungen gemäß Gebührengesetz 1957

•    Veranstaltungsmeldung: Bundesgebühr in der Höhe von 14,30 € 

•    Veranstaltungsanzeige: Bundesgebühr in der Höhe von 14,30 € + Verwaltungsabgabe in der Höhe von 18,00 €


Mehrweggebot bei Veranstaltungen

Vom neuen Mehrweggebot betroffen sind Veranstaltungen im Sinne des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes, bei denen Speisen ausgegeben und/oder Getränke ausgeschenkt werden und die gleichzeitig von mehr als 300 Personen besucht werden können.

Anbei finden Sie das Infoblatt zur näheren Information:

Infoblatt_Mehrweggebot.pdf herunterladen (0.21 MB)


Kontakt Stadtamt Steyregg 

Sandra Tenreiter

Tel. +43 732 / 64 01 55-62; sandra.tenreiter@steyregg.at