Allgemeine Informationen
Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen unterschieden. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist die allgemeine Zugänglichkeit bei öffentlichen Veranstaltungen. Trifft dieses Kriterium zu, ist üblicherweise eine Meldung bei der zuständigen Behörde notwendig.
Link zum aktuellen Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz: ris.bka.gv.at/Gesetz
Link zur aktuellen Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung: ris.bka.gv.at/Verordnung
Meldung an Gemeinde:
Veranstaltungsmeldung: Kleinveranstaltung bis 299 Personen , spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung
Veranstaltungsmeldung[1].pdf herunterladen (0.5 MB)
Veranstaltungsanzeige: ab 300 Personen, spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung
Veranstaltungsanzeige[1].pdf herunterladen (0.49 MB)
Kosten:
Anfallende Gebühren bei Veranstaltungen gemäß Gebührengesetz 1957
• Veranstaltungsmeldung: Bundesgebühr in der Höhe von 14,30 €
• Veranstaltungsanzeige: Bundesgebühr in der Höhe von 14,30 € + Verwaltungsabgabe in der Höhe von 18,00 €
Mehrweggebot bei Veranstaltungen
Vom neuen Mehrweggebot betroffen sind Veranstaltungen im Sinne des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes, bei denen Speisen ausgegeben und/oder Getränke ausgeschenkt werden und die gleichzeitig von mehr als 300 Personen besucht werden können.
Anbei finden Sie das Infoblatt zur näheren Information:
Infoblatt_Mehrweggebot.pdf herunterladen (0.21 MB)
Kontakt Stadtamt Steyregg
Sandra Tenreiter
Tel. +43 732 / 64 01 55-62; sandra.tenreiter@steyregg.at