Reisepass/Personalausweis

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses und/oder Personalausweis ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

 

Der Antrag auf Ausstellung eines gewöhnlichen Reisepasses und/oder Personalausweis kann bei der Stadtgemeinde Steyregg, Abteilung Bürgerservice, nur persönlich eingebracht werden. Zuständig für die Ausstellung ist die Bezirksverwaltungsbehörde.

Bei Antragstellung am Stadtamt Steyregg erfolgt die Zustellung innerhalb von ca. 7 - 14 Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte oder Passbehörde).


Bei der Antragstellung direkt bei der Bezirksverwaltungsbehörde (für Steyregg BH Urfahr-Umgebung) verkürzt sich die Ausstellungsdauer um 2-3 Tage, da der Post- und Bankweg entfällt.  Dort ist auch die Antragstellung für einen Expresspass, 1-Tages-Expresspass und den Notpass möglich.


Minderjährige

Bei Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden und das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein. Ab dem 8. Lebensjahr hat die Unterschrift eigenhändig zu erfolgen. 


Erfassung der Fingerabdrücke

Bei Personen ab 12 Jahren werden mit Hilfe von elektronischen Scannern die Fingerabdrücke erfasst. Der Scanner macht in der Regel von den Zeigefingern Bilder, die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden.

Ein Reisepass mit Chip kann am kleinen goldfarbenen Symbol auf der äußeren Umschlagseite unter dem Wort „PASSPORT“ erkannt werden.


Mitzubringen sind

  • Wenn Reisepass/Personalausweis vorhanden
    • Abgelaufener Reisepass/Personalausweis (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen)
    • Passbild (nach best. Passbildkriterien und nicht älter als 6 Monate)
  • Wenn Reisepass/Personalausweis NICHT vorhanden
    • Amtlicher Lichtbildausweis oder eine Identitätszeuge/zeugin
    • Passbild (nach bestimmten Passbildkriterien und nicht älter als 6 Monate) Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Eventuell Heiratsurkunde
    • Eventuelle urkundlicher Nachweis des akademischen Grades
    • Eventuell Diebstahlsanzeige (Polizei)
    • Eventuell Verlustanzeige (wird direkt am Gemeindeamt ausgestellt)
    • Eventuell Obsorgeberechtigung bzw. Scheidungsurteil bei Antragstellung eines Kinderreisepasses


Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig

  • Alter Reisepass ist abgelaufen
  • Namensänderung
  • Reisepass gibt die Identität nicht wieder (Foto unerkennbar)
  • Verlust oder Diebstahl


Gebühren

Personalausweis

0-2 Jahre: gebührenfrei

2-12 Jahre: € 27,00

ab 12 Jahre: € 62,00


Reisepass

0-2 Jahre: gebührenfrei

2-12 Jahre: € 30,00

ab 12 Jahre: € 75,90


Gültigkeitsdauer Reisepass/Personalausweis
0-2 Jahre: 2 Jahre gültig
2-12 Jahre: 5 Jahre gültig
ab 12 Jahre: 10 Jahre gültig


Hochzeitsreisepass

Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass beantragt werden.

Für den Hochzeitspass sind die selben Unterlagen notwendig wie bei einem normalen Reisepass-Antrag (sh. Tab "Mitzubringen sind"), jedoch wird zusätzlich noch ein Aufgebot vom Standesamt mit Siegel und Unterschrift benötigt.

Der Hochzeitspass wird Ihnen am Tag der Hochzeit übergeben.

ACHTUNG: Ein Hochzeitsreisepass darf nur von der Gemeinde beantrag werden in der geheiratet wird. Der Passantrag darf maximal 30 Tage vor Eheschließung gestellt werden.


Zweit-Reisepass

Bei Vorliegen und Glaubhaftmachung von persönlichen oder beruflichen wichtigen Gründen, kann bei Vorliegen eines gültigen Reisepasses ein weiterer Reisepass mit einer max. Gültigkeitsdauer von 3 bzw. 5 Jahren beantragt werden. Dieser kostet ebenfalls 75,90 €.


Passversagung und Entziehung eines Reisepasses

Sollte der Passbehörde bei Neuausstellung Tatsachen bekannt werden, die eine Passversagung rechtfertigen, wird kein Pass aufgestellt (§ 14 PassG).

Werden solche Tatsachen nach Ausstellung des Reisepasses bekannt, muss die Behörde den Reisepass entziehen (§ 15 PassG).


Kontakt Stadtamt Steyregg Bürgerservice

Tel. +43 732 / 64 01 55; office@steyregg.at 


Nähere Infos über Persönliche Dokumente und Bestätigungen finden Sie unter oesterreich.gv.at