Jugendtaxiförderung

Wer wird gefördert?

Jugendliche ohne eigenes Einkommen mit Hauptwohnsitz in Steyregg, für die die Eltern Familienbeihilfe beziehen (Lehrlinge, Schüler, Studenten) sowie zusätzlich Grundwehr- und Zivildiener. Generell werden diese Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gefördert. Ein entsprechender Nachweis ist jedem Förderungsformular beizulegen.


Wie wird gefördert?

Pro Fahrt nach Steyregg in der Zeit von 22:00 bis 05:00 Uhr früh wird ein Zuschuss in Höhe von max. Euro 15,00 gewährt.


Wie oft wird gefördert?

Pro Quartal werden max. 13 Fahrten gefördert. Die maximale Förderung pro Quartal beträgt somit Euro 195,00.


Wie erhält man die Förderung?

Über die Fahrt ist vom Taxilenker eine Rechnung mit Namen, Datum und Uhrzeit zu verlangen. Nach Ablauf eines Quartals können die gesammelten Rechnungen zusammen mit dem Förderungsformular und entsprechendem Nachweis (Ausweiskopie) am Stadtamt vorgelegt werden.


Die Rechnungen sind zu nummerieren (1 bis max. 13) und in das Formular einzutragen. Die Auszahlung erfolgt ausnahmslos über den Bankweg.


Beispiel:

Fahrten von 01.01. bis 31.03. (1. Quartal) – Abrechnungszeitraum ist daher 01.04. bis 30.6. (2.Quartal)


Nähere Informationen am Stadtamt Steyregg-Finanzservice

Silvia Holzer


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