Taxiförderung für Personen mit geringem Einkommen

Wer wird gefördert?

Personen aus einkommensschwachen Haushalten mit Hauptwohnsitz in Steyregg.


Ein entsprechender Nachweis ist jedem Förderungsformular beizulegen.

Einkommensnachweis des gesamten Haushaltes (z.B. Jahreslohnzettel oder Lohnzettel der letzten 3 Monate).

Die Haushaltseinkommensgrenze richtet sich dabei nach dem gültigen Ausgleichzulagenrichtsatz.


Wie wird gefördert?

Pro Taxifahrt wird ein Zuschuss in Höhe von max. Euro 15,00 gewährt.


Wie oft wird gefördert?

Pro Quartal werden max. 13 Fahrten gefördert. Die maximale Förderung pro Quartal beträgt somit  Euro 195,00.


Wie erhält man die Förderung?

Über die Fahrt ist vom Taxilenker eine Rechnung mit Namen und Datum zu verlangen.

Nach Ablauf eines Quartals können die gesammelten Rechnungen zusammen mit dem Förderungsformular und entsprechendem Einkommensnachweis am Stadtamt vorgelegt werden.


Die Rechnungen sind zu nummerieren (1 bis max. 13) und in das Formular einzutragen.

Die Auszahlung erfolgt ausnahmslos über den Bankweg.


Beispiel:

Fahrten von 01.01. bis 31.03. (1. Quartal) – Abrechnungszeitraum ist daher 01.04. bis 30.06. (2.Quartal)


Nähere Informationen am Stadtamt Steyregg-Finanzservice

Silvia Holzer


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