Förderung Tagesmutter/-vaterausbildung

In der Gemeinderatssitzung vom 22.06.2017 wurde die Förderung der Ausbildungskosten zur Tagesmutter/zum Tagesvater beschlossen. Es werden 4 SteyreggerInnen gefördert. Der Zuschuss zu den Ausbildungskosten beträgt 50 %.


Folgende Kriterien sind zu erfüllen:

Anspruchsberechtigt sind alle jene Personen, die sich seit 01.01.2017 bereits in der Ausbildung zur/zum Tagesmutter/-vater befunden bzw. in diesem Zeitraum diese Ausbildung begonnen haben. Gleiches gilt für jene Personen, die aufgrund einer entsprechenden pädagogischen Vorbildung nur mehr eine vom Stundenausmaß deutlich geringere Aufschulung zur/zum Tagesmutter/-vater absolvieren oder noch absolvieren müssen.

Die Förderhöhe beträgt ungeachtet dessen, ob es sich um die „Vollausbildung“ oder die „Aufschulung“ zur/zum Tagesmutter/-vater handelt, 50% der jeweils angefallenen Ausbildungskosten.

Die Förderung gelangt entsprechend des Antrages bei Arbeitsaufnahme im Gemeindegebiet von Steyregg zur Auszahlung. Die Anzahl der von den Tagesmüttern/-vätern betreuten Steyregger Kinder ist kein Kriterium für die Auszahlung der Ausbildungsunterstützung.

Sollte die Tätigkeit als Tagesmutter/-vater in Steyregg kürzer als ein Jahr ausgeübt werden, KANN seitens der Stadtgemeinde die Förderung zurückverlangt werden. Allerdings ist jeder Einzelfall individuell zu bewerten.

Es wird allen Interessierten, die im Jahr 2017 mit der Ausbildung begonnen haben, die Möglichkeit gegeben, diese auch abzuschließen, die Tätigkeit als Tagesmutter/-vater aufzunehmen und dann die Ausbildungsförderung seitens der Gemeinde Steyregg in Anspruch zu nehmen.


Folgende Unterlagen werden für die Abwicklung der Förderung benötigt:


  •  Kurs-/Ausbildungsbestätigung
  •  Zahlungsbeleg der Ausbildungskosten
  •  Bankverbindung

 

Kontakt Stadtamt Steyregg-Finanzservice

Silvia Holzer