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Die Lärmschutzverordnung der Stadtgemeinde Steyregg besagt, dass der Betrieb und die Benützung von Elektrorasenmähern und Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren sowie sonstiger Garten- und Arbeitsgeräte wie z.B. Gartenfräsen, Vertikutiergeräte, Flymos, Motorsensen und Kreissägen, soweit diese Geräte tatsächlich Lärm verursachen und nicht im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden,
Diese Verordnung gilt in den Siedlungs- bzw. Dorfgebieten von Steyregg – der geltende Lärmschutzplan kann unter steyregg.at eingesehen werden. Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sind von dieser Verordnung ausgenommen, wir ersuchen jedoch trotzdem, deren Durchführung, wenn möglich auf andere Zeiten zu verlegen.