
Mit 1. Juli 2026 tritt entsprechend der Novellierung des Tierschutzgesetzes (TSchG) die Pflicht zur Absolvierung eines Sachkundenachweises für die Anschaffung von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel in Kraft.
Diese Neuerungen betreffen alle zukünftigen Hundehalter:innen ab 1. Juli 2026.
Zusätzlich haben alle Hundehalter:innen innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der Haltung einen Praxisnachweis zu erbringen.
Übergangsregelung für die Haltung von Hunden:
Wenn bis 30. Juni 2027 ein allgemeiner Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden nach dem Oö. Hundehaltegesetz 2024 vorliegt, ist innerhalb eines Jahres nur die praktische Einheit im Umfang von 2 Unterrichtseinheiten mit dem Hund zu absolvieren.
Informationsblatt der BH UU
Nähere Informationen dazu finden Sie auch unter www.tierwissen.at