Waldbrandschutzverordnung 2025

Veröffentlichungsdatum11.03.2025Lesedauer< 1 Minute

ein Feuer mit einem Schild im Hintergrund


Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung tritt mit 11.03.2025 in Kraft. 


  • In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes UU sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. 

  • Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke bzw. den Wetterverhältnissen (Niederschlag, Windstärke, etc.)  das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.


HIER finden Sie die aktuelle Waldbrandschutzverordnung 2025.