Eheschließung

Ehevoraussetzung in Österreich

Die Ehefähigkeit wird im Zuge der EdE (Ermittlung der Ehefähigkeit) vom jeweiligen Standesamt geprüft (Alter, Personenstand, persönliche Daten, gesetzliche Bestimmungen, Namensführung, Geschäfts- und Urteilsfähigkeit) und ist in Österreich verpflichtend egal ob österreichischer Staatsbürger oder Personen anderer Staatsangehörigkeit.


Notwendige Unterlagen


Österreichische Staatsbürger benötigen

  • Ausweis (Reisepass/Personalausweis)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis Akademische Grade (falls Eintrag erwünscht)
  • bei Vorehen: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
  • Gemeinsame Kinder vorhanden: Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes


Ausländische Staatsangehörige benötigen

  • Ausweis (Reisepass/Personalausweis)
  • Ausländische Geburtsurkunde oder entsprechendes Dokument mit Übersetzung
  • Bestätigung über den Familienstand (z.B.: Ledikeitszeugnis, Ehefähigkeitszeugnis, Affidavit etc.)
  • ggf. Beglaubigung vom jeweiligen Land (Apostille, diplomatische Beglaubigung)
  • bei Vorehen: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
  • Gemeinsame Kinder vorhanden: Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes