Standesamt

Als Standesbeamtin/Standesbeamter begleiten und beurkunden wir für Personen die Geburt, Eheschließung, Begründung einer eingetragenen Partnerschaft, den Tod und dazwischen jegliche Änderungen im Personenstand.

Wesentliche Teile beinhalten Gesetze aus dem Personenstandsgesetz, dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, Ehegesetzen und zahlreichen weiteren Rechtsvorschriften.


Für fast alle eintretenden Personenstandsfälle gibt es eine offene Zuständigkeit – das heißt, jeder kann bei jedem österreichischen Standesamt Eintragungen vornehmen lassen oder die Ausstellung von Urkunden beantragen.


Wir sind stets bemüht, den gesetzlichen Rahmen einzuhalten und dennoch die Trauung am Standesamt Steyregg so persönlich wie möglich zu gestalten.


Keine Trauungen an So. und Feiertagen!

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