Staatsbürgerschaftsnachweis

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Geburtsurkunde
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Bestätigung der Meldung


Wir ersuchen Sie vorab um telefonische bzw. schriftliche Anfrage, da unsere Standesbeamt:innen zuerst im Zentralen Personenregister überprüfen müssen ob alle Daten erfasst sind. Die Nacherfassung der Daten kann bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.

Zuständig