Soziales & Pflege

ALLFRED

Allfred steht für "Alltag.Freizeit.Dienstleistung" und ist eine Serviceplattform des Diakoniewerks.


Allfred vermittelt Alltagshelfer:innen. Das sind Personen, die Ihnen Gesellschaft leisten, für Sie einkaufen gehen, mit Ihnen kochen, aufräumen, den Garten pflegen, Sie zu Bekannten oder ins Café begleiten, mit Ihnen singen, tratschen, Kaffee trinken, vorlesen, Spiele spielen, Gedächtnistraining machen oder den Müll hinaus bringen - Alltagstätigkeiten eben. Allfred vermittelt kein Putzpersonal und keine professionelle Pflege.

Die Alltagshelfer:innen, haben vorab einen Bewerbungsprozess durchlaufen und wurden auf deren Eignung geprüft. Dadurch kann garantiert werden, dass alle der ca. 100 Helfer:innen einen einwandfreien Leumund haben. 

Wenn auch Sie - für sich selbst oder Ihre Angehörigen - eine Alltagsunterstützung suchen, kontaktieren Sie jetzt die Allfred-Leitung.


Kontakt

Dienstag + Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und am Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr

Telefon: 0664/88630736

Mail: office@allfred.at

www.allfred.at


Alzheimerhilfe

Demenzservicestelle Linz

Demenzerkrankungen nehmen weltweit zu, fast jeder von uns kennt einen Menschen mit Demenz. Eine Demenzerkrankung betrifft und fordert ganz besonders die nahen Angehörigen des oder der Erkrankten, auch in unserer Gemeinde. In dieser Situation ist es gut, sich Wissen über Demenz anzueignen und Informationen zur richtigen Kommunikation mit dem/der Erkrankten sowie zu Entlastungsmöglichkeiten zu bekommen.


Kompakt und kompetent erhalten Sie dieses bei der MAS Alzheimerhilfe

Rosa Handlbauer, Dipl. Sozialarbeiterin

Demenzservicestelle Linz

----------------------------------------------------

Kontakt:

Demenzservicestelle Linz Nord/Urfahr - MAS Alzheimerhilfe

DSA Rosa Handlbauer

E-Mail: rosa.handlbauer@mas.or.at

Web: www.alzheimerhilfe.at

A-4040 Urfahr, Ferihumerstraße 5

Tel : +43(0)664/2139977


EXIT-sozial

Logo

EXIT-sozial ist ein Verein für psychosoziale Dienste, der 1981 in Linz (Oberösterreich) als „Verein für psychiatrische Nachsorgeeinrichtungen“ gegründet wurde. Aufgabe des Vereins ist, die Situation von Menschen mit psychischen und sozialen Problemen zu verbessern.

Es werden Menschen mit psychischen und sozialen Problemen, anonym und kostenlos unterstützt, in Oberösterreich und ganz besonders in Linz-Urfahr, Urfahr-Umgebung, Eferding und Bad Leonfelden.


Angebote

  • Fähigkeitsorientierte Aktivitäten
  • Freiwilligenarbeit
  • Hilfe für Gewaltopfer
  • Kost-Nix-Laden PSZ Sterngartl
  • Messies
  • Netzwerk Stimmenhören
  • Peer-Beratung
  • Psychosoziale Beratung
  • Psychosoziale Treffpunkte
  • Seminarraum
  • SeViE – Sexualität, Vielfalt & Empowerment
  • Trialog
  • Wohnen
  • Wohnen Maßnahmenvollzug


NEUES ANGEBOT:

 

Krisengespräche nach Arbeitsunfall

Ein neues Projekt mit der AUVA ermöglicht Betroffenen rasche Hilfe bei Exit Sozial.

->    Details auf unserer Website und im angefügten Flyer. 



Kontakt:

Telefon: 0732 / 719 200

Mail: service@exitsozial.at

www.exitsozial.at


Mobile Betreuung, Hilfe & Hauskrankenpflege

Unterstützung bei Körperpflege, beim An- und Auskleiden, Hilfe bei Mobilisation und Ernährung, Unterstützung in Haushaltsführung, Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen Beratung und Unterstützung der pflegenden Angehörigen


Die Betreuungskosten richten sich nach Einkommen und Pflegestufe und werden über den Sozialhilfeverband verrechnet.


Kontakt: 

DGKS Andrea Göweil

Gaisbacher Straße 11, 4210 Gallneukirchen

Mo-Fr: 08:00-12:00 Uhr

Mobil: 0664 / 85 82 648, Tel. 07235 / 63251 DW 705

E-Mail: diakoniemobil.gallneukirchen@diakoniewerk.at


Mobilen Hospiz- und Palliativteams der Caritas

Wir helfen. Menschen leben. Bis zuletzt.

Betreuung und Begleitung in gewohnter Umgebung

Die Mobilen Hospiz- und Palliativteams bieten Menschen mit unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankungen sowie deren Bezugspersonen eine umfassende Betreuung und Begleitung in der gewohnten, häuslichen Umgebung an. Unsere Unterstützungsleistungen sind für Patient*innen und Angehörige unentgeltlich, unabhängig ihrer Nationalität, Konfession und finanziellen Situation. Maßnahmen der aktiven Sterbehilfe werden abgelehnt.

 

Palliativteam

Zusätzlich bieten die Mobile Palliativteams (gefördert aus den Mitteln des oö. Gesundheitsfonds des Landes Oberösterreich) in den Bezirken Linz, Linz-Land, Urfahr-Umgebung für in Betreuung stehende Patient*innen Sicherheit rund um die Uhr durch die 24 Stunden Bereitschaft. In den Bezirken Rohrbach, Steyr, Steyr-Land und Kirchdorf stehen die im Aufbau befindlichen Palliativteams nach Absprache ebenfalls nachts, an Wochenenden und an Feiertagen zur Verfügung. Durch das interdisziplinär zusammengesetzte Team kann diese umfassende Versorgung gewährleistet werden.

 

Medizinisch-pflegerische Betreuung

Wir beraten / koordinieren

  • in Fragen der Betreuung und Pflege zu Hause
  • Aufbau eines Betreuungskonzeptes
  • Vernetzung bestehender Hilfsangebote
  • Organisation notwendiger Heil- und Pflegebehelfe


Wir schaffen mit Palliativpflege und -medizin Linderung durch

  • Beratung, Anleitung und Durchführung lindernder Pflegemaßnahmen
  • Kontaktnahme und Kooperation mit den Palliativmediziner*innen in Fragen der Schmerztherapie und Kontrolle belastender Beschwerden
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Therapien und Maßnahmen
  • Betreuung von Patient*innen mit Schmerzpumpen in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzt*innen

 

Psychosoziale und spirituelle Begleitung

Wir begleiten

  • Besuche für Gespräche und zum "DA SEIN"
  • Besuche nach individueller Absprache zur Entlastung der Angehörigen 


Trauerbegleitung
Wir begleiten Sie in der Zeit des Abschiednehmens und der Trauer. Zusätzich bieten wir in Braunau, Steyr und Rohrbach Selbsthilfegruppen für Trauernde an. Diese Trauergruppen bieten einen Ort der Begegnung und des Austauschs für trauernde Menschen. Für aktuelle Termine wenden Sie sich bitte an unsere regionalen Ansprechpersonen.



Kontakt: 
Mobiles Hospizteam UU
Eva Maria Schmid, Telefon: 0676 87 76 24 85; Mail: hospiz.rohrbach@caritas-ooe.at
Mobiles Palliativteam UU
Martina Dumhard, Telefon: 0676 87 76 79 21; Mail: martina.dumhard@caritas-ooe.at

www.caritas-ooe.at/


Mobile Therapie in den eigenen vier Wänden


Logo

Wenn das Leben unerwartete Aufgaben stellt, sorgt das Hilfswerk OÖ für Hilfe und Sicherheit. Mit unserer mobilen Ergo- und Physiotherapie unterstützen wir im gesamten Bezirk Urfahr-Umgebung Personen jeder Altersgruppe, die aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht selbstständig zu einem/r Therapeuten/Therapeutin kommen können. Unsere diplomierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten zuhause - in den eigenen vier Wänden - die notwendige therapeutische Hilfe. Das Wiedererlangen und/oder Erhalten der Selbstständigkeit zu unterstützen und zu fördern steht an oberster Stelle. 


Die Kosten für die mobile Therapie werden von der Krankenkasse übernommen. Je nach Versicherungsanstalt kann ein Selbstbehalt zu bezahlen sein. Voraussetzung für eine mobile Therapie ist eine ärztliche Verordnung mit der entsprechenden Diagnose. Die organisatorische Abwicklung (Bewilligung, Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse, …) wird gänzlich vom OÖ Hilfswerk übernommen.


Gerne steht das Team des OÖ Hilfswerk, Familien- und Sozialzentrums Ottensheim, für Anfragen, Beratungen und näheren Informationen zur Verfügung (persönlich oder telefonisch, Dienstag und Donnerstag 08:30-11:30 Uhr / Tel. 07234 853 44).


Ein paar Männer posieren für ein Foto

Fotocredit: Hilfswerk Österreich/Johannes Puch


Hilfswerk Oberösterreich                                

Dametzstraße 6, 4020 Linz

Tel.: 0732/775111

Mail: office@ooe.hilfswerk.at

www.hilfswerk.at


NEBA - Netzwerk für berufliche Assistenz

Das Netzwerk Berufliche Assistenz – kurz NEBA – wird über das Sozialministeriumsservice (SMS) finanziert und ist ein ausdifferenziertes System zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen. Eine breit gefächerte Trägerlandschaft sichert das Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse der Zielgruppen und ist von arbeitsmarktpolitischer Relevanz. NEBA ist gleichzeitig eine wichtige Unterstützungsstruktur bei der weiteren Entwicklung des Gleichstellungsrechtes.


Unter dem NEBA-Dach werden zahlreiche Unterstützungsleistungen gebündelt, die sowohl Menschen mit Behinderung als auch ausgrenzungsgefährdete Jugendliche kostenlos in Anspruch nehmen können. Kompetente Partner:innen gibt es in allen Bundesländern.


Nähere Infos finden Sie unter www.neba.at

Pflegegeld & Pflege-Hotline

Das Pflegegeld soll pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit bieten, sich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern.


Anspruchsvoraussetzungen

Pflegegeld wird gewährt,

  • wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt
  • und der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 65 Stunden monatlich beträgt
  • und voraussichtlich zumindest sechs Monate andauern wird
  • für Menschen mit grundsätzlich gewöhnliche Aufenthalt in Österreich


Höhe des Pflegegeldes

Das Pflegegeld ist eine Leistung die nicht vom Einkommen abhängt, zwölf mal jährlich gebührt und monatlich ausbezahlt wird.


Der Antrag auf Pflegegeld ist beim zuständigen Versicherungsträge zu stellen. Den allgemeinen Pflegegeld-Antrag finden Sie HIER.

 

Pflege-Hotline

Die „Pflege-Hotline - 051 775 775“ des Landes Oberösterreich und der Caritas sorgt für schnelle Hilfe bei Fragen rund um das Thema Pflege und Betreuung im Alter. 

 

Weitere Informationen zum Thema Pflege und Betreuung in Oberösterreich finden Sie unter www.pflegeinfo-ooe.at.


Rezeptgebührenbefreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen hat man Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr. Treffen diese Voraussetzungen zu, muss auch das Serviceentgelt für die e-card nicht entrichtet werden. Neben den Versicherten sind stets auch deren anspruchsberechtigte Angehörige mitbegünstigt.


Nähere Informationen zur e-card gibt es bei der E-Card-Serviceline unter der Telefonnummer 050 124 3311.


Voraussetzungen

  • Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten
  • (Die Rezeptgebührenbefreiung betrifft nur die Medikamente, die zur Behandlung von anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten notwendig sind. Die Ärztin/der Arzt versieht das Rezept mit einem entsprechenden Vermerk.)
  • Zivildienstleistende und deren Angehörige
  • Asylwerberinnen/Asylwerber in Bundesbetreuung


Befreiung aufgrund besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit

Bei sozialer Schutzbedürftigkeit muss in manchen Fällen ein Antrag auf die Befreiung gestellt werden, in anderen Fällen ist dies nicht notwendig.


  • Befreiung ohne Antrag:
    • Bezieherinnen/Bezieher von bestimmten Geldleistungen wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit (zum Beispiel Ausgleichszulage, Ergänzungszulage)
    • Zivildienstleistende
    • Wer im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat, ist automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Personen, die nicht aus einem anderen Grund von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen in jedem Fall mindestens 37 Rezeptgebühren zu je 7,10 Euro (Wert für das Jahr 2024) zahlen, bevor die Zwei-Prozent-Deckelung der Rezeptgebühren zur Anwendung kommt (= Mindestobergrenze).
  • Befreiung mit Antrag:Personen, deren monatliches Nettoeinkommen folgende Richtwerte nicht übersteigt (Werte für das Jahr 2026):
    • Alleinstehende: 1.308,39 Euro
    • Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.504,65 Euro
    • Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften: 2.064,12 Euro
    • Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 2.373,74 Euro
    • Richtwerterhöhung pro mitversichertem Kind: 201,88 Euro


Zuständige Stelle

Wer keinen gesetzlichen Anspruch auf die Befreiung hat, stellt den Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger. (ÖGK, SVS, BAVEB, etc.)


Erforderliche Unterlagen

Je nach individueller Situation müssen bei der Notwendigkeit eines Antrags unterschiedliche Unterlagen beigefügt werden. Dies können unter anderem sein:

  • Nachweis über die Höhe des letzten Monatsbezugs
  • Nachweis über die Höhe des Ruhe- oder Versorgungsgenusses
  • Nachweis über die Höhe des Einkommens der Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. des Ehe- oder Lebenspartners
  • Nachweis über die Höhe von Rentenbezügen aus der Unfallversicherung

Rotkreuz-Märkte in Urfahr-Umgebung

Sozialmarkt für Menschen mit geringem Einkommen!


Mit 2019 wurden alle Rotkreuz-Sozialmärkte in Oberösterreich einheitlich in Rotkreuz-Markt umbenannt.

Die Sozialmärkte des Roten Kreuzes bieten gerade jenen Menschen eine Möglichkeit gesunde, ausgewogene Ernährung möglich zu machen und dabei mehr Geld für andere, ebenso wichtige Dinge zu sparen.


Die Standorte Rotkreuz-Märkte Bezirk Urfahr-Umgebung:

Ottensheim
Teichfeld 12a
4100 Ottensheim

Öffnungszeiten:
DI: 14:00 bis 17:00 Uhr
FR: 12:00 bis 15:00 Uhr


Gallneukirchen
Pfarrfeld 1
4210 Gallneukirchen

Öffnungszeiten:
DI: 14:00 bis 16:00 Uhr
FR: 10:00 bis 12:30Uhr


Die Standort Rotkreuz-Markt Bekleidung:

Dinghoferstraße 60

4020 Linz

 

Öffnungszeiten:

MI: 09:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

FR: 09:30 bis 12:00 Uhr


Rufhilfe: Hilfe auf Knopfdruck

Ein Sturz, eine plötzliche Übelkeit oder Kreislaufprobleme – es gibt viele Situationen im Leben, in denen schnelle Hilfe notwendig wird.


Mit der Rufhilfe tragen Sie den persönlichen Notruf immer am Handgelenk. Egal, was passiert, Sie sind mit der Notrufzentrale verbunden und können jederzeit Hilfe rufen.


So funktioniert die Rufhilfe

Rotkreuz-Sanitäter helfen einer Dame, nachdem sie auf ihrem Rufhillfe-Armband den Notrufknopf gedrückt hat.Mobilität auch im Alter: Die Rufhilfe steht für Sicherheit

Das Rufhilfegerät besteht aus einem Basisgerät und einem Notruf-Sender. Dieser kann wie eine Armbanduhr getragen werden. Der Sender ist wasserdicht (nach IP67), sehr widerstandsfähig und kann auch bei der Hausarbeit oder beim Duschen am Körper bleiben. Ein einfacher Druck auf den Alarmknopf des Handsenders reicht aus, um einen Notruf abzusetzen. Auch wenn Sie nicht in der Lage sind zu sprechen: Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin in der Notrufleitstelle sieht alle für die Hilfeleistung nötigen Daten und wird, wenn kein Sprechkontakt möglich ist, sofort Hilfe zu Ihnen entsenden.


Wenn Sie wünschen, kann auch ein Angehöriger/eine Angehörige als „Kontaktperson im Notfall“ registriert werden.


Sollte es dem/der Angehörigen nicht möglich sein, nach Ihnen zu sehen, wird umgehend ein Einsatzfahrzeug mit Rettungssanitäter:innen entsandt. Diese leisten vor Ort Hilfe und führen einen Notfallcheck durch. Wenn es nötig ist, werden Sie ins Krankenhaus gebracht.


Stellen unsere Sanitäter:innen fest, dass alles in Ordnung ist, bleiben Sie natürlich zu Hause.


Wem hilft die Rufhilfe?

  • Menschen, die allein leben und im Notfall auf keine Soforthilfe in ihrem Umfeld zählen können
  • Menschen, die gefährdet sind zu stürzen unter Herz-Kreislauf-Problemen leiden, zu Krampfanfällen neigen oder aus anderen Gründen besonders auf rasche Hilfe angewiesen sein könnten
  • Menschen, deren Mobilität durch Alter, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt ist
  • Menschen, denen die Möglichkeit der Hilfe auf Knopfdruck für ihr Sicherheitsgefühl wichtig ist
  • Menschen, die sich aus diesen Gründen Sorgen um ihre Angehörigen machen


Rufhilfe-Anmeldeformular OÖ: Anmeldung_RUFHILFE_aufüllbar

Rufhilfe-Informationsfolder: Rufhilfe_Folder


Kontakt

OÖ Rotes Kreuz

Rufhilfe - Verwaltung

Telefonisch erreichbar:

MO - DO: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

FR: 08:00 - 12:00 Uhr

Tel.: +43 732 7644 182; Mail: rufhilfe@o.roteskreuz.at


Rufhilfe - Technik

Telefonisch erreichbar:

MO - DO: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

FR: 08:00 - 12:00 Uhr

Tel.: +43 732 7644 580; Mail: rufhilfe@o.roteskreuz.at

www.roteskreuz.at


SCHULDNERHILFE & Schuldnerberatung

Die SCHULDNERHILFE OÖ eine staatlich anerkannte Schuldenberatungs- und Familienberatungsstelle, die nach dem Familienberatungs-Förderungsgesetz seit 1979 erfolgreich tätig ist. Mit einem multiprofessionellen Team bestehend aus SozialarbeiterInnen, JuristInnen, PädagogInnen und Bankkaufleuten führen sie in Linz, Freistadt, Kirchdorf an der Krems, Perg und Rohrbach-Berg Beratungen kompetent und kostenfrei durch.

Mit dem Betreuten Konto unterstützen sie Menschen bei der Einhaltung ihrer Zahlungsprioritäten. 


Mo, Mi, Do: 08:30 – 12:00 und 13:00 – 17:00

Di: 08:30 – 12:00

und von 16:00 – 18:00 offene Sprechstunde

Fr: 08:30 – 12:00

sowie nach Vereinbarung

 

Kontakt

Schuldnerberatung Oberösterreich, Stockhofstraße 9, 4020 Linz

Tel.: +43 732 7777 34

linz@schuldner-hilfe.at

https://www.schuldner-hilfe.at/


Selbständig Leben Daheim

für Seniorinnen und Senioren im Bezirk Urfahr-Umgebung

Ab November können Menschen im Alter, die selbstständig zuhause leben, Begleitung im Rahmen einer mehrstündigen Alltagsbegleitung in Anspruch nehmen. Dieses Angebot wird über die „Beschäftigungsaktion 20.000“ vom Sozialministerium gefördert und vom Diakoniewerk im Bezirk Urfahr-Umgebung umgesetzt.


Informationen und Auskunft

Diakonie Oberösterreich

Fr. Göweil; + 43 664 858 26 48


Die dazugehörige Broschüre finden Sie HIER


Strom-Sozialtarif: Günstiger Strom für Haushalte mit niedrigem Einkommen

Der neue Strom-Sozialtarif ist eine staatliche Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen.

 

Personen, die von der ORF-Gebühr befreit sind (Ausnahme Studierende) erhalten den Sozialtarif von 6 Cent netto pro kWh (für die ersten 2.900 kWh pro Jahr) und brauchen keine Grundgebühr bezahlen. Für den Verbrauch darüber gilt ein gedeckelter Preis. Damit können rund 200-250 Euro jährlich bei den Stromkosten eingespart werden.

 

Damit auch alle Anspruchsberechtigten in den Genuss des Strom-Sozialtarifs kommen können, hat der OÖ Energiesparverband ein Infoblatt mit den Details dazu erarbeitet (siehe Beilage). Gerne können Sie diese Information nutzen, um Ihre GemeindebürgerInnen zu informieren.


Sozialtarif-Infoblatt

Tageszentrum Gallneukirchen

Für SeniorInnen, die bei ihren Angehörigen leben, ist die Tagesbetreuung eine schöne Abwechslung im Alltag und für die Angehörigen eine wertvolle Entlastung. Das Angebot ist besonders für Menschen mit Demenz geeignet.

  • Betreuung durch eine erfahrene Fachkraft
  • Fachliche Hilfestellung und Beratung für pflegende Angehörige
  • Betreuung halbtags bzw. ganztägig 
  • Die Betreuungskosten richten sich nach dem Einkommen


Öffnungszeiten

Montag: 08.00 - 16.00 Uhr

Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch: 08.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 08.00 - 16.00 Uhr


Kontakt

Tagesbetreuung Gallneukirchen

Hauptstraße 3, 4210 Gallneukirchen

Irmgard Moser

Tel.: +43 7235 63251-704 oder +43 664 88 97 19 84

E-Mail: tagesbetreuung.gk@diakoniewerk.at

www.diakoniewerk.at


Folder Tagesbetreuung Gallneukirchen: Folder-Tagesbetreuung-Gallneukirchen-dw.pdf herunterladen (0.56 MB)


Unterstützung für pflegende Angehörige

Damit sich pflegende Angehörige durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen bzw. Kurse zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung absolvieren können, kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden. Es können nur nachgewiesene Kosten berücksichtigt werden.


Zuwendungen für Pflegekurse

Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung können ab 1.1.2023 bei Vorliegen einer sozialen Härte (Einkommen) an nahe Angehörige einer Person mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 1 gewährt werden, die an einem oder mehreren Kursen zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung teilnehmen.


Mit dieser Zuwendung soll die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Pflegekursen einschließlich Schulungen oder fachlicher Anleitung zuhause durch nahe Angehörige von pflegebedürftigen Personen verbessert werden, womit die häusliche Pflege erleichtert und zur Prävention gegen physische und psychische Überlastungen beigetragen werden soll. Die Zuwendung kann auch für online zu absolvierende Pflegekurse gewährt werden.


Die maximale Zuwendung pro pflegebedürftiger Person beträgt jährlich 200 €.

Antragsformular: Antragsformular Pflegekurse


Zuwendungen für pflegende Angehörige zur Ersatzpflege

Mit dieser Zuwendung soll die Möglichkeit verbessert werden, im Fall der Verhinderung der Hauptpflegeperson vermehrt professionelle oder private Ersatzpflege in Anspruch nehmen zu können, womit ein Beitrag zur Entlastung der Hauptpflegeperson geleistet werden soll.


Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung

Die Person pflegt seit mindestens einem Jahr überwiegend 

  • einen nahen Angehörigen mit Pflegegeld der Stufe 3–7
  • oder einen nahen Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung und Pflegegeld zumindest der Stufe 1
  • oder einen minderjährigen, nahen Angehörigen mit Pflegegeld zumindest der Stufe 1

und ist wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert.

Antragsformular: Ansuchen Zuwendung für pflegende Angehörige


Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriumservice www.sozialministeriumservice.at