
Das Land Oberösterreich gewährt für die Heizperiode 2025/26 einen Heizkostenzuschuss von 200 Euro für einkommensschwache Haushalte, um die hohen Heiz- und Energiekosten abzufedern.
Es gibt keinen Rechtsanspruch – der Zuschuss wird nur im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel vergeben.
Wer kann den Zuschuss bekommen?
- Sie haben einen eigenen Haushalt
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Oberösterreich
- Sie wohnen dort dauerhaft
- Der Hauptwohnsitz besteht spätestens seit 1. März 2026
- Pro Haushalt gibt es nur einmal 200 Euro
Wer bekommt den Zuschuss nicht?
- Asylwerber:innen
- Personen mit subsidiärem Schutz oder Vertriebenenstatus
- Menschen in öffentlich finanzierten betreuten Wohnformen
- Menschen im Gefängnis
Wie viel Geld bekommt man?
- 200 Euro pro Haushalt
- Das Geld wird einmalig überwiesen
Wie viel darf man verdienen?
Es zählt das Brutto-Einkommen im Jahr 2025:
- 1 Person im Haushalt: höchstens 21.883 Euro
- Mehrere Personen im Haushalt: höchstens 30.913 Euro
Nicht mitgezählt werden:
- Familienbeihilfe
- Pflegegeld
- andere Beihilfen
Wie stellt man den Antrag?
- Online-Antrag auf der Website des Landes Oberösterreich
- Antragszeit: 16. März bis 15. Mai 2026
- Wenn Sie Hilfe brauchen, hilft Ihre Gemeinde
Wichtige Hinweise
- Alle Angaben müssen richtig sein
- Falsche Angaben können Probleme machen
- Zu Unrecht erhaltenes Geld muss zurückgezahlt werden
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss
Gültigkeit
- Gültig von 1. März 2026 bis 31. Dezember 2026
Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss 2025/26: