Meldegesetz

Für den Inhalt des Meldezettels ist, unabhängig wer den Meldezettel ausfüllt, immer der Meldepflichtige verantwortlich. Kontrollieren Sie daher den Meldezettel auf Richtigkeit, auch wenn er von der Behörde ausgefüllt wurde.


Wird aus dem bisherigen Hauptwohnsitz ein Nebenwohnsitz, so kann diese Meldung gleichzeitig bei der Anmeldung des neuen Hauptwohnsitzes erfolgen.


Neugeborene können bei der Anzeige der Geburt beim Geburtsstandesamt angemeldet werden.


Änderungen von Personenstand, Name, Staatsbürgerschaft werden direkt von den Standesämtern im Zentralen Melderegister eingetragen.


Bedenken Sie, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes auch noch weitere Mitteilungspflichten durch den Meldepflichtigen (KFZ-Zulassung, waffenrechtliche Urkunden..) begründen kann.


Kontakt Stadtamt Steyregg Bürgerservice

Tel. +43 732 / 64 01 55; office@steyregg.at


Weitere Infos zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden Sie unter oesterreich.gv.at