Infos für Meldepflichtige

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft vorzunehmen. Eine Abmeldung ist innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen. Abmeldungen sind bei Aufgabe eines Nebenwohnsitzes oder bei Verzug ins Ausland notwendig.

Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen Wohnsitzes, die Abmeldung des alten Wohnsitzes durchführen.


Vorzulegen sind:

  • Ausgefüllter Meldezettel (inklusive Unterschrift des Vermieters wenn es sich um ein Mietobjekt handelt)
  • Österreicher*innen benötigen einen gültigen Reisepass, Personalausweis oder eine Geburtsurkunde
  • Fremde benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis eines akademischen Grades (nur wenn dieser noch nicht im Zentralen Melderegister eingetragen ist)


Meldezettel[1].pdf herunterladen (0.25 MB)