Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger:innen und Schweizer Bürger:innen

Bei einer Anmeldung eines Wohnsitzes für EWR und Schweizer Bürger*innen, die beabsichtigen sich länger als 3 Monate in Österreich aufzuhalten, sind diese gemäß § 53 NAG verpflichtet, binnen 4 Monaten ab Einreise bei der Bezirkshauptmannschaft (Steyregg, Urfahr-Umgebung) eine sogenannte Anmeldebescheinigung zu beantragen.


Nähere Informationen und benötigte Urkunden und Nachweise finden Sie unter www.land-oberösterreich.gv.at oder im nachfolgenden Dokument.