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Familienförderung


Wir möchten Sie hier auf das in der Stadtgemeinde Steyregg bestehende Familienförderungsmodell hinweisen bzw. erklären, wie auch Sie in den Genuss dieser Förderung kommen können.

Im Jahr 1999 hat der Gemeinderat unserer Stadtgemeinde beschlossen, den Eltern von Kindern im Alter bis zu 6 Jahren eine Förderung in Höhe von insgesamt Euro 435,-- zu gewähren. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kind seinen Hauptwohnsitz in Steyregg hat. Eine zweite Voraussetzung besteht darin, dass dem Ansuchen um Förderung der Mutter-Kind-Pass, in welchem die laufenden ärztlichen Untersuchungen des Kindes attestiert sind, sowie ein Nachweis über den Besuch erziehungsbegleitender Veranstaltungen vorgelegt werden muss. Die Förderung wird in drei Teilbeträgen, bezogen auf das Lebensalter des Kindes (0-2 Jahre, 3-4 Jahre und 5-6 Jahre), ausbezahlt. Das Förderungsansuchen muss innerhalb eines halben Jahres nach dem Geburtstag des Kindes am Stadtamt Steyregg eingelangt sein.

Was sind nun diese erziehungsbegleitenden Veranstaltungen, wer bietet solche Veranstaltungen an, was kosten sie und wo finden sie statt?

Die Stadtgemeinde hat mit dem Schul- und Erziehungszentrum SchEz einen Partner gefunden, der solche Veranstaltungen durchführt. Für jede Lebensaltersgruppe werden 6 Vortragsabende zum Besuch angeboten, die im Sozialzentrum II, 4221 Steyregg, Kirchengasse 4b (Betreubares Wohnen II) abgehalten werden. Der Besuch der Veranstaltungen ist mit keinen Kosten verbunden!

Die Termine für Frühjahr 2012 finden sie HIER. Wenn Sie Interesse an der Gewährung der Förderung haben, dann dürfen wir Sie ersuchen, ein Anmeldeformular am Stadtamt anzufordern, dieses auszufüllen und zu retournieren. Die Termine müssen in Eigenverantwortung wahrgenommen werden.

Entsprechende Informationen erhalten Sie von Gemeinderätin Frau Gabriela Neulinger (0699/10790622 und gabriela.neulinger@gmx.at). Frau Neulinger begleitet die Kurse des SchEz organisatorisch und ist gerne bereit, all Ihre Fragen zu beantworten.

WICHTIG: Anmeldeschluss für die Veranstaltungen der Elternschule ist jeweils
30. September für das darauf folgende Frühjahr
30. Juli für den darauf folgenden Herbst

Wenn einzelne Veranstaltungen wegen zu geringem Besuch nicht stattfinden, gilt die Anmeldung für den jeweils folgenden Turnus.



Hier finden Sie weiterführende Links zum Thema Familie



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