Wirtschaftsförderung
Zweck des neuen Wirtschaftsförderungsmodells, das erst am 16.12.2004 vom Gemeinderat beschlossen wurde, ist, dass im neuen Gewerbegebiet möglichst rasch neue Betriebe mit einer möglichst hohen Anzahl von Arbeitsplätzen angesiedelt werden.
Voraussetzungen |
Förderungshöhe |
|---|---|
| Betrieb mit einer Arbeitsplatzdichte unter 3/1000 m² Grundstücksfläche | 20% der KommSt. des 1. Jahres |
| Betrieb mit einer Arbeitsplatzdichte 3-4/1000 m² Grundstücksfläche | 40% der KommSt. des 1. Jahres |
| Betrieb mit einer Arbeitsplatzdichte 4-6/1000 m² Grundstücksfläche | 60% der KommSt. des 1. Jahres |
| Betrieb mit einer Arbeitsplatzdichte 6-8/1000 m² Grundstücksfläche | 100% der KommSt. des 1. Jahres |
| Betrieb mit einer Arbeitsplatzdichte über 8/1000 m² Grundstücksfläche | 100% der KommSt. der ersten 2 Jahre |
Berechnungsbeispiele |
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|---|---|
| Betrieb mit 2 Arbeitnehmern, Grundstücks(Geschäfts-)fläche 400m², KommSt. im 1. Jahr € 2.000,- ergibt hochgerechnet Arbeitsplatzdichte von 5,0, Förderung daher 60% |
€ 1.200,- |
| Betrieb mit 6 Arbeitnehmern, Grundstücks(Geschäfts-)fläche 3000m², KommSt. im 1. Jahr € 5.000,- ergibt Arbeitsplatzdichte von 2,0, Förderung daher 20% |
€ 1.000,- |
| Betrieb mit 19 Arbeitnehmern, Grundstücks(Geschäfts-)fläche 3000m², KommSt. im 1. Jahr € 15.000,- ergibt Arbeitsplatzdichte von 6,3 , Förderung daher 100% |
€ 15.000,- |
| Betrieb mit 60 Arbeitnehmern, Grundstücks(Geschäfts-)fläche 7000m², KommSt. 2 Jahre € 100.000,- ergibt Arbeitsplatzdichte von 8,57, Förderung daher 100% |
€ 100.000,- |
Neben dem neuen Wirtschaftsförderungsmodell bleibt natürlich das
bisherige Förderungsmodell:
Refundierung von 40% der im ersten Betriebsjahr entrichteten Kommunalsteuer für Betriebe, die sich in Steyregg außerhalb des neuen Gewerbegebietes ansiedeln
und das Nachförderungsmodell:
Betriebe, die ihre Arbeitnehmeranzahl in einem Zeitraum von 5 Jahren gesteigert haben,
können auf Ansuchen 40% der Kommunalsteuer (des letzten Jahres),
die sie für diese zusätzlich geschaffenen Arbeitsplätze entrichtet haben,
vergütet erhalten)
weiter in Kraft (Beschluss des Stadtrates vom 21.2.2006).
Lehrlingsförderung: € 360,- für jeden Lehrling, € 730,--
für Lehrlinge aus Steyregg. Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach Beendigung der Lehrzeit (lt. Lehrvertrag).
WICHTIG:
Aus den Förderungsmodellen kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Der Stadtrat entscheidet über jedes einzelne Ansuchen und im positiven Fall wird mit dem Förderungswerber ein eigener
Förderungsvertrag (mit Rückzahlungsmodalitäten) abgeschlossen.

